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Frage von Sharon Sarah S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Sharon Sarah S. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag, Herr Schäuble,

in einer
Antwort vom 05.05. auf die Frage von Herrn Baleanu, ob der Einsatz einer Software zur Ausspähung informationstechnischer Systeme nicht die Bemühungen der Softwarehersteller zur Schaffung einer vertrauenswürdigen IT-Umgebung hintertreiben würde, da ein solches Programm zwingend notwendig die Ausnutzung einer existierenden Sicherheitslücke voraussetzt, behaupten Sie, durch den "Bundestrojaner" würde, da spezifisch eingesetzt, kein solches Sicherheitsrisiko entstehen.

Sicherlich haben Sie dabei übersehen, dass nicht der Bundestrojaner, sondern die von ihm ausgenutzte Sicherheitslücke das Risiko darstellt. Ohne eine solche Lücke wird diese Software nicht funktionieren.

Ergo: Der Bundestrojaner verhindert, dass informationstechnische Systeme sicher gemacht werden können, da er, um tatsächlich zu funktionieren, zwingend eine Sicherheitslücke benötigt, die er ausnutzen kann. Eben diese Lücke kann dann auch von anderer Schadsoftware genutzt werden. Dritten wird also ein Eindringen in den Rechner nicht nur erleichtert, sondern gerade durch die Fortschreibung einer Sicherheitslücke ermöglicht.

Der Bundestrojaner kompromittiert somit die Sicherheit informationstechnischer Systeme direkt an der Quelle.

Vor diesem Hintergrund sei die Frage erneut aufgegriffen: Gibt es seitens Ihres Beraterstabs Worst-Case-Szenarien, die diese Bedrohung analysieren? Oder wird sie einfach als Kollateralschaden in Kauf genommen?

Mit fragenden Grüßen
Sharon Sarah Schmitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmitz,

die Bundesregierung beabsichtigt, mit der Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt zur Abwehr terroristischer Gefahren eine Befugnis zur Online-Durchsuchung zu schaffen, die den durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßgaben entspricht. Wie auch die klassische Durchsuchung wird auch eine Online-Durchsuchung nur gegen einzelne bestimmte Personen gerichtet sein.

Einige Vertreter von Opposition und Presse verwenden den Begriff "Bundestrojaner", um fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass es sich um eine Ermittlungs-Software handele, welche unspezifisch gegen eine Vielzahl von Personen eingesetzt oder sich gar unkontrolliert verbreiten würde. Eine solche Software ist weder von der geplanten Gesetzesänderung noch von der technischen Entwicklung beabsichtigt.

Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. Dritten wird also ein Eindringen in den Rechner durch den Einsatz der Software nicht erleichtert werden. Die Ermittlungssoftware wird zum Betrieb nicht darauf angewiesen sein, dass Sicherheitslücken im System vorhanden sind und daher nicht das Schließen von solchen verhindern. Geeignete Sicherungs- und Verschlüsselungsmechanismen verhindern, dass unbefugte Dritte eine installierte Ermittlungssoftware missbrauchen können.

Mehr Informationen zum Thema Online-Durchsuchungen erhalten Sie unter: http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_165104/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Online__Durchsuchungen.html

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble