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Frage von Jürgen H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Jürgen H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
vielen Dank für Ihre Antwort, mit der Sie meine Fragen beantwortet haben.
Sie haben recht, die Eingliederung der DDR-Flüchtlinge war eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aber Sie selbst waren es, der als Innenminister den „Wegweiser für Übersiedler aus der DDR“ (10.Auflage 1989) herausgegeben hat, in dem es u.a. heißt:“…Ich heiße Sie bei uns herzlich willkommen.“ Und:“…Sie können stets auf verständnisvolle und sachverständige Unterstützung der für Ihre Belange zuständigen Stellen rechnen.“ Und:“…Übersiedler werden in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich so behandelt, als ob sie ihr gesamtes Arbeitsleben in der BR Deutschland zurückgelegt hätten.“
Gegenstand des Einigungsvertrages vom 30.08.1990 ist der Beitritt der DDR zum Grundgesetz. Lt. Art. 3 erweitert sich der Geltungsbereich des GG auf das Gebiet der DDR und Ostberlin (Beitrittsgebiet). Lt. Art. 8 sollte dort Bundesrecht in Kraft treten. Schließlich bestimmte Art. 30(5), daß die Einzelheiten der Überleitung des Rentenrechts auf das Beitrittsgebiet mit der Schaffung eines speziellen Bundesgesetzes geregelt werden sollen. Das geschah dann mit dem RÜG vom 25.07.1991. Nach Geist und Buchstaben des Einigungsvertrages wie auch des RÜG ist die Zielgruppe dieser Überleitung die damals aktuelle Bevölkerung der beitretenden DDR, die gleichzeitig auch Angehörige der DDR-Sozialversicherung war.
Die o.g. DDR-Flüchtlinge waren zu dieser Zeit längst Bürger der BRD und Angehörige der Sozialversicherung der BRD. Es gibt keinen gesetzgeberischen Akt, der das Hineinwirken des RÜG in die alte Bundesrepublik hinein regelt.
Das BMAS hat aber erstaunlicherweise eine Umwidmung des RÜG vorgenommen: Aus der eigentlichen Zielgruppe „Versicherte des Beitrittsgebietes“ wird die erweiterte Kategorie „Versicherte mit DDR-Erwerbsjahren“. Das BMAS verweigert seit Jahren eine Stellungnahme zu diesem heimlichen und geheimnisvollen Verwaltungsakt.
Können Sie helfen, das aufzuklären?
MfG, J. Holdefleiß

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