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Frage von Martin N. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Martin N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

bezugnehmend auch auf meine Frage vom 22.04.2008 an Herrn Edathy (SPD) möchte ich auf den von ihrem Ministerium heute vorgelegten Entwurf zur Besoldungsanpassung für Bundesbeamte zu sprechen kommen.
Mir entzieht es sich jedweder Logik, warum ihr Ministerium die Tarifeinigung nicht vollständig auf die Beamten übertragen will. Dabei sind zwei Punkte besonders auffällig:
- warum gilt die Tariferhöhung für Angestellte in den alten BL mit Wirkung vom 1.1.2008, aber die geplante Erhöhung für die Beamtenbesoldung erst generell ab 1.4.2008?
- warum werden die Versorungsempfänger von der Einmalzahlung ausgeschlossen?

Im Rahmen des Tarifabschlusses hatten sie selbst eine rasche Übertragung der Inhalte in Form eines Besoldungsanpassungsgesetzes in Aussicht gestellt. Das aber die Besolungserhöhung drei Monate verzögert zu der vieler Angestellten vollzogen wird und damit für jeden Beamten geldwerte Nachteile in Höhe von mindestens 250 Euro (brutto) entstehen, entzieht sich für mich dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Ich bitte diesbezüglich um Informationen auf welcher Basis diese innerministerielle Entscheidung getroffen wurde und hoffe dennoch das auch sie in diesem Zusammenhang für eine 100 % Gleichbehandlung beider Gruppen eintreten werden!

Mit freundlichen Grüßen,

M. Neumann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

der Deutsche Bundestag hat am 9. Mai 2008 in erster Lesung den Entwurf eines
Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 beraten. Der Entwurf sieht vor, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst vom 31. März 2008 im vollem Umfang auf die Beamten und Richter des Bundes sowie die Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen. Durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme sowohl des Sockelbetrages wie auch der beiden prozentualen linearen Erhöhungen für 2008 und 2009 einschließlich der Einmalzahlung von 225 € im Januar 2009 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge mit gleicher Wirkung wie im Tarifbereich erhöht.

Die abschließende parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs ist bereits für Ende Mai vorgesehen. Den Entwurf dieses Gesetzes sowie die sich daraus ergebenden Besoldungstabellen finden sie im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern unter http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_884576/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Beamte/Besoldungs__Versorgungsanpassung.html.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble