Frage von Christine und Werner B. • 20.04.2008
Frage an Wolfgang Schäuble von Christine und Werner B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
wir würden gerne am 25.04.08 in München auf das Ritterfest gehen. Dazu haben wir uns zur passenden Mittelalter-Kleidung natürlich auch 2 Dolche (Replica) mit jeweils 24 cm Klingenlänge zugelegt (1 D. in Metallhülle, 1 D. in Lederhülle).
Dürfen wir mit diesen Dolchen am Gürtel mit dem MVG (U-Bahn, Straßenbahn etc.) vom Wohnort zum Veranstaltungsort fahren und auch bei der Veranstaltung selbst (Ritter in München) diese "Waffen" tragen? Die Dolche sind selbstverständlich Bestandteil des Mittelalter-Kostüms (wie z.B. auch Pfeil und Bogen, Streitaxt, Schwert, etc.).
Mit freundlichen Grüßen
Chr. und W. Bayer
Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU