Frage an Wolfgang Schäuble von Rainer K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäuble,
es geht um das Thema "Fingerabdruck im Reisepass". Die Abgabe von Fingerabdrücken für die Neuausstellung eines Reisepasses ist ja mittlerweile Pflicht und bereitet meiner Schwester die seit langem in Südafrika lebt ungeahnte Problme.
- Meine Schwster lebt bei Port Alfred
- Das nächstgelegene deutsche Konsulat wäre in Port Elizabeth, dort steht aber kein Scanner für Fingerabdrücke zur Verfügung
- Fingerabdruckscanner scheint is in Südafrika in zwei deutschen Konsulaten zu geben:
a) Kapstadt
b) Johannesburg
Meine Schwester wird in absehbarer Zeit Verwandschaft im Raum Johannesburg besuchen und könnte dort den Fingerabdruck scannen lassen, wenn es die Bürokratie denn zuliesse. Die Konsulate in Südafrika scheinen der Meinung zu sein, dass der einzig legitime Ort zur Abgebe des Fingerabdruckes in Kapstadt ist. Daher meine bescheidene Frage:
Kann es Sinn des Gesetzes sein, dass ein deutscher Staatsbürger zur Beantragung eines Reisedoumentes eine Reise von 1000 km (einfache Entfernung) antreten muß und womöglich 3 Tage dafür einplanen muss? Ganz abgesehen von den hohen Kosten für das Dokument kommen nun auch noch horrende Kosten für die "Beantragungs-Wallfahrt" dazu.
Meine Schwester hätte Deutschland gerne im Spätsommer besucht, aber angesichts dieser Bürokratieorgie scheint dieses Vorhaben nun in weite Ferne gerückt zu sein.
Gibt es keine Sonderregelungen dass bei Bundesbürgern im Ausland auch auf die Fingerabdrücke verzichtet werden kann, wenn das einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellt?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer König
Sehr geehrter Herr König,
mit Inkrafttreten des neuen Passgesetzes am 1. November 2007 wurde die Aufnahme von Fingerabdrücken in deutschen Reisepässen eingeführt. Dieses neue Sicherheitsmerkmal bedingt naturgemäß die persönliche Vorsprache der Passantragsteller bei der zuständigen Passbehörde. Ausnahmen für im Ausland lebende Deutsche sieht das Gesetz nicht vor.
Im Ausland sind lediglich die berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Passbehörden, also Botschaften und Generalkonsulate. Honorarkonsuln wie etwa der Honorarkonsul in Port Elisabeth sind keine Passbehörden; bei ihnen handelt es sich um Ehrenbeamte, welche grundsätzlich andere Aufgaben wahrnehmen. Die in der Vergangenheit teilweise etablierte Praxis einer Passbeantragung beim Honorarkonsul konnte im Hinblick auf das Erfordernis der Fingerabdruckabnahme bei der Passbeantragung bis auf Weiteres nicht fortgeführt werden.
In Südafrika ist die Beantragung von elektronischen Reisepässen derzeit bei der Botschaft in Pretoria sowie dem Generalkonsulat in Kapstadt möglich. Das Generalkonsulat in Johannesburg wird ab etwa Mitte Juni in der Lage sein, Fingerabdrücke für Reisepässe zu erfassen. Weitere Informationen sind jeweils auch den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen zu entnehmen ( http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/03-WebseitenAV/Uebersicht.html ).
Dass die Umsetzung der Regelungen des neuen Passgesetzes für Deutsche im Ausland gerade in Flächenstaaten mit einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden sind, lässt sich leider nicht verhindern. Allein der Hinweis, dass die Ausstellung neuer Pässe regelmäßig nur alle 10 Jahre erforderlich ist, mag hier tröstlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble