Frage an Wolfgang Schäuble von Mathias G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäuble,
heute möchte ich Ihnen auch mal eine Frage stellen, welche mir sehr unter den Nägeln brennt.
Mit Wohlwollen habe ich den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zur Kenntnis genommen. Dabei fiel mir auf, dass fast 20 Jahre nach dem Mauerfall immer noch ein Unterschied zwischen Ost und West gemacht wird.
Können sie mir erklären mit welcher sinnvollen Begründung ein Tarifabschluss so getätigt wird, dass ein Angestellter im öffentlichen Dienst, welcher im Osten dieser Republik seiner Pflicht nachkommt erst mit Wirkung zum 01.04.2008 in den Genuss der längst überfälligen Tariferhöhung kommt, wogegen ein Angestellter im Westen der Republik dies bereits rückwirkend zum 01.01.2008 tut.
Wie soll sich in diesem Land die vielbeschriebene Mauer in den Köpfen der Menschen abbauen wenn diese bei jeder Möglichkeit durch die Regierung unseres Landes zementiert wird.
Nun versuchen sie diesen Tarifabschluss bitte nicht durch die unterschiedliche Preisverhältnisse in Ost und West zu erklären. Diese, meiner Meinung nach, fadenscheinige Ausrede ist absolut überstrapaziert und beleidigt jeden klar denkenden Bürger in Deutschland.
Des Weiteren würde mich noch interessieren ob und wann mit der wirkungsgleichen Übernahme der Tariferhöhung für die Beamten des Bundes zu rechnen ist.
Hochachtungsvoll
Mathias Glanz
Sehr geehrter Herr Glanz,
die mit der Einigung vom 31. März 2008 abgeschlossenen Tarifverhandlungen wurden auf Arbeitgeberseite vom Bund und von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geführt. Jede Tarifvertragspartei führt die Tarifverhandlungen für die in ihrem Bereich befindlichen einzelnen Arbeitgeber/Beschäftigtengruppen selbstständig und in eigener Verantwortung.
Für den Bundesbereich werden die Entgelte der Beschäftigten einheitlich für das Tarifgebiet West und Ost zum jeweils selben Stichtag (1. Januar 2008 bzw. 1. Januar 2009) angepasst; eine Verschiebung findet also nicht statt. Darüberhinaus wird die ursprünglich für den 1. Januar 2010 geplante Anpassung der Bezahlung der oberen Entgeltgruppen (Entgeltgruppen 10 bis 15) auf den 1. April 2008 vorgezogen. Damit ist die Anpassung der Tabellenentgelte der Beschäftigten im Tarifgebiet Ost an die Westentgelte für den Bereich des Bundes abgeschlossen.
Die VKA hat für die kommunalen Beschäftigten mit den Gewerkschaften die von Ihnen angesprochene Verschiebung der Entgeltanpassung vereinbart. Hierdurch soll die besondere, bereits durch die Anpassung des Bemessungssatzes angespannte finanzielle Situation der Kommunen im Tarifgebiet Ost abgemildert werden.
Ich habe bereits nach Abschluss der Verhandlungen in Potsdam erklärt, den Tarifabschluss im wesentlichen Inhalt auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen. Da eine solche Übertragung einer gesetzlichen Grundlage bedarf, bereitet mein Ministerium derzeit den Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble