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Frage von Jürgen F. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Jürgen F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schäuble,
in der Bevölkerung schon seit einiger Zeit diskutiert, hat nun der ehemaliger Vorstand der Krankenversorgung der Charité, Herr Prof. Dr. U. Frei ins Gespräch gebracht, die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die in der Coronakrise mit den Lockerungen zu weit gehen, und damit große Teilen der Bevölkerung Krankheitsrisiken mit möglicher Todesfolge aussetzen. Meine Frage dazu, ist es überhaupt möglich einen Ministerpräsidenten oder Ersten Bürgermeister wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge zur Anklage zu bringen oder schützt unser politisches System einen Ministerpräsidenten, bezogen auf seine Entscheidungen zur Coronapandemie, vor einer derartigen Anklage?

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Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble
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