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Frage von Winfried W. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Winfried W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich hätte da eine prima Idee und erführe gerne Ihre geschätze Meinung dazu. Sollte das BVerfG am kommenden Mittwoch, dem 27.02.2008 die Online-Durchsuchung als grundrechtswidrig einstufen oder derart hohe Anforderungen an den Grundrechtsschutz stellen, daß die Maßnahme in der Praxis nicht einzusetzen wäre, dann gibt es eine ganz einfache Lösung.

Machen Sie es doch einfach wie Ihr Kollege vom Finanzministerium. Suchen Sie sich ein paar Hacker im Ausland, die von dort aus in die privaten Computer einbrechen und die abgeschöpften Daten dann auf DVD brennen. Anschließend brauchen Sie diese Datenträger nur noch gegen eine angemessene Summe zu kaufen. Die Straftat, die zur Gewinnung der Daten begangen wurde, braucht Ihr Gewissen nicht unbedingt zu belasten, schließlich haben Sie sich ja nicht selbst die Finger schmutzig gemacht. Herr Steinbrück und seine Hausjuristen finden ja auch alles in bester Ordnung. Rechtlich und Moralisch. Mit denselben Argumenten, mit denen er den Ankauf der gestohlenen Daten als rechtskonform erklärt hat, können Sie das erlangte Material bei den Hackern käuflich erwerben. Was Kollege Steinbrück kann, können Sie auch! Das wäre wahrscheinlich auch noch preiswerter, als selbst teure EDV-Spezialisten auszubilden und zu beschäftigen. Sollten Sie spezielle Wünsche oder bestimmte auszuspähende Zielobjekte haben, gibt es ja noch den BND, der die Auftragsvermittlung diskret und schnell für Sie erledigen könnte.

Frau Zypries macht es doch übrigens auch so. Was sie nicht selbst darf, nämlich Telekommunikationsdaten auf Vorrat speichern, delegiert sie einfach an Privatunternehmen und ist damit aus dem Schneider. Jedenfalls meint sie das. Outsourcing heißt also das Gebot der Stunde. Damit kann man bestimmte, rechtsstaatliche Hindernisse bequem umgehen. Meine Frage an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Schäuble: Wie finden Sie diese Idee?

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Wacker

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Sehr geehrter Herr Wacker,

wie Sie sicher in den Medien verfolgt haben, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 zu Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt.

Unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe gilt es nunmehr, die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für erforderlich gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umzusetzen, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus - wie in der Föderalismusreform I vorgesehen - übertragen werden kann.

Auch, wenn die Online-Durchsuchung nur in wenigen, dafür aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen wird, im Rahmen der Schaffung von Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wird ihr eine zentrale Rolle zukommen. Es bleibt dabei allerdings dem Staat vorbehalten, eine solche Durchsuchung im Einzellfall vorzunehmen.

Bei der Implementierung der sog. Onlinedurchsuchung im BKA-Gesetz geht es gerade darum, eine transparente und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtete Rechtsgrundlage zu schaffen. Die rot-grüne Bundesregierung hatte bekanntlich - was ich nicht zu kritisieren habe - ohne eine solche ausdrückliche Rechtsgrundlage gehandelt und diese Maßnahme als von den Regelungen der StPO gedeckt angesehen. Nachdem der BGH diese Rechtsgrundlagen für nicht hinreichend erachtet hat, ist die bisherige Praxis sofort von mir gestoppt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble