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Frage von Dr.Gottfried B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Dr.Gottfried B. bezüglich Recht

Grüß Gott Herr Dr. Schäuble!

Folgende Frage möchte ich an Sie, der Sie als Innenminister für den inneren Frieden zuständig sind, einmal stellen:

Laut § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) kann die Beschimpfung von Ausländern mit 5 Jahren Haft bestraft werden. Werden dagegen wir Inländer von Ausländern beschimpft, gehen diese straffrei aus.

Sind wir Deutsche, die wir in diesem Land unsere Heimat haben und seit Generationen Steuern zahlen, für unsere Regierenden weniger wert bzw. moralisch schlechter als Ausländer? Wann wollen Sie endlich dafür sorgen, daß dieser Paragraph so geändert wird, daß auch deutschfeindliche Äußerungen als Volksverhetzung bestraft werden? Ich vermeide an dieser Stelle bewußt die unseligen und unser Volk spaltenden Begriffe „links“ und „rechts“; denn viel befriedender wären Bezeichnungen wie „modernistisch“ und „konservativ“. Traurig und depressiv macht mich aber die immer mehr um sich greifende und fatale Re-Nazifizierung jedweder wertkonservativen Gesinnung. Gleichzeitig wird das selbstverleugnende politische Selbstverständnis beispielsweise der GRÜNEN mit der Parole „Nie wieder Deutschland!“ weder von der CDU noch von einer anderen demokratischen Partei angeprangert.

Sagen Sie mir: Wo in den anderen 194 Staaten dieser Welt gibt es sowas Schizophrenes?

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