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Frage von christa j. •

Frage an Wolfgang Schäuble von christa j. bezüglich Recht

sehr geehrter Herr. Dr. Schäuble,

Das Bundesministerium der Justiz hat am 4.3.2004 u.a festgestellt: "Auch im Betreuungsrecht ist eine Tendenz zu unnötiger Bürokratie zu beobachten." Hierzu meine Fragen: Wenn bei einem Verfahren die Verhältnismässigkeit nicht mehr stimmt, wohin kann man sich wenden und sie Angelegenheit überprüfen zu lassenß Der Bezirksrevidor wird nur aktiv, wenn er vom Richter einen Auftrag erhält. Nun kann man auch von einen Richter nicht erwarten, dass er Antrag stellt sich selbst überprüfen zu lassen.

Mit freundliche Grüssen
Christa Janke

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Janke,

überbordende Bürokratie ist vielen Bereichen ein Problem. Die Bundesregierung hat dies erkannt und strebt auf nationaler Ebene den Abbau bürokratischer Belastungen in Höhe von 12,5% noch in dieser Legislaturperiode an.

Im Bereich des Betreuungsrechts bestand ein Übermaß an Bürokratie insbesondere in der Betreuungsvergütung. Hier hat der Bundesgesetzgeber in der letzten Legislaturperiode mit dem "Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern" Abhilfe geschaffen.

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Überprüfung von Entscheidungen im Bereich des Betreuungsrechts möchte ich Sie auf die bestehenden Möglichkeiten des Rechtsschutzes verweisen. Jeder Betroffene, der die Entscheidung des Gerichts (des Vormundschaftsrichters oder des Rechtspflegers) für falsch hält, kann diese jederzeit im Wege der Beschwerde anfechten und gerichtlich überprüfen lassen. Diese Entscheidung kann dann wiederum durch eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht angefochten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble