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Frage von Hans- Juergen V. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Hans- Juergen V. bezüglich Soziale Sicherung

die 30 Tageregel beim SGB II führt nach 6 Jahren zu einem Verlust von einem ganzen Monat. Absicht? §§ 11 u. 41 SGB II Auszahlung Jobcenter am 28..2. erstes Gehalt am 31.03. Wenn das Gehalt am 31. ausgezahlt wird und für den Monat März berechnet wird, dann muss im Umkehrschluss auch die Zahlung des Jobcenters für den ausgezahlten Termin gelten, dass heißt Auszahlung für März am 28.2. wird für den Februar zwingend. Artikel 3 GG-Gleichheitsprinzip. Wir haben aber nur 30 Tageberechnung im SGB. Somit fällt der 31. heraus. Ich bin kein Politiker und kann mir schwierige Situationen vorstellen, aber als ehrenamtlicher Richter und Sozialberater würden mich die Gründe interessieren. Denn jetzt muss diese Fragen durch einzelne SG entschieden werden. Danke und viele Grüße
H. V.

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