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Frage von Peter F. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Peter F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

mir ist bewusst, dass der Artikel 139 in das Grundgesetz aufgenommen wurde, da 1949 die Gefahr bestand, dass die parallel noch laufende Entnazifizierung der Siegermächte mit dem Grundgesetz kollidieren könnte. Art. 139 GG sollte hier entgegenwirken und den Abschluss der Entnazifizierung ermöglichen.

Weiter sollten Entscheidungen der Alliierten aus der Entnazifizierung nicht mit einer Verfassungsbeschwerde angefochten werden können.

Das Entnazifizierungsschlussgesetz beendete formal die Beseitigung des Nationalsozialismus. Im Zuge des sich zuspitzende Kalte Krieg der 50er Jahre zwischen den USA und der Sowjetunion lies die Entnazifizierung immer weiter in den Hintergrund treten. Des Weiteren findet Art. 139 GG nur Anwendung auf die vor dem Inkrafttreten des GG erlassenen Vorschriften über die Entnazifizierung, die von den Besatzungsmächten1946 in die Regie der Länder gegeben wurde.

Für die herrschende Meinung ist Art. 139 GG somit schlicht nicht mehr existent, weil unter die Befreiungsgesetze des Art. 139 GG nur Entnazifizierungsgesetze gefasst werden, welche wiederum 1954 aufgehoben wurden. (siehe Vgl. Darstellung in freischüßler 3/2000,S. 9 f.)

Dieser Artikel wird allerdings gerne von Reichsbürgern und anderen Ewiggestrigen hervorgeholt für die obskursten Theorien und Beweisführungen, angefangen, dass wir noch alle Nazis wären bis hin zum noch aktiven Besatzungsstatus.

Warum kann dieser Artikel nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden, um derartigen Bürgerbewegungen nicht noch unsinniges Material in die Hände zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
P. Falke

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