Frage an Wolfgang Schäuble von Tim S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schäuble,
ich gehöre zu der jungen Generation, welcher der Ruf einer Cyberspacegeneration vorauseilt. Im Bezug darauf haben wir im Unterricht erörtert, wie unsere Klasse zu der Vorratsdatenspeicherung steht. Grundsätzlich stellten wir mehr Ablehnung als Zustimmung fest. Doch eine Frage hätten wir gerne noch beantwortet: Warum kann der private Nutzer seine vom Staat gespeicherten Daten nicht selbst abrufen? Und wenn doch dann wie?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen Tim Selle
Sehr geehrter Herr Selle,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit für das von Ihnen angesprochene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 2006/24/EG" beim Bundesministerium für Justiz, mithin bei meiner Ministerkollegin Brigitte Zypries, liegt.
In Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG sind die Telekommunikationsunternehmen nunmehr verpflichtet, die Verkehrsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft über diese Daten ist nach wie vor an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen geknüpft. Da die Telekommunikationsunternehmen, nicht aber der Staat, die jeweiligen Daten speichert, muss sich der private Nutzer hinsichtlich einer Auskunft über gespeicherte Daten an seinen Anbieter wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble