Frage von Christine H. • 07.05.2020
Frage an Wolfgang Schäuble von Christine H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schäuble,
im § 28 des Infektionsschutzgesetzes steht im 2. Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite der Passus, dass sich betroffenen Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen.
Steht uns allen somit in diesem Fall eine Impfpflicht bevor ???
Und wenn, auch dann, wenn der Impfstoff nicht alle bis dato geltenden Freigabekriterien durchlaufen hat?
Im Grundgesetz der BRD wird uns das Recht auf körperliche Unversehrtheit zugesichert.
Wie stehen sie zu diesen anstehenden Entscheidungen ?
MfG
C. H.
Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU