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Frage von Thomas D. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Thomas D. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Herr Schäuble,

wie aus der Veröffenlichung des BMIs "Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen" (siehe: http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_165104/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Online__Durchsuchungen.html ) ersichtlich ist, benötigen die Beamten des BKA eine richterliche Zustimmung.

Welche Befugnisse sollen die Nachrichtendienste/ Geheimdienste der BRD (BND, MAD, BfV, ZNBw, ...) bekommen, Online-Durchsuchungen zu nutzen?

Ist die Kompetenz der Nachrichtendienste in Bezug auf die Nutzung der Online-Durchsuchung auf Terrorismusabwehr beschränkt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Projekt „Abgeordnetenwatch“ – wie schon das Vorgängermodell „Kandidatenwatch“ – stellt durchaus eine interessante Idee dar, um einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Gleichwohl bitte ich Sie auf diesem Wege um Verständnis, dass ich mich an dieser Initiative nicht beteilige.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest die E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( wolfgang.schaeuble@bundestag.de ), per Telefon (030-227 72600), per Telefax (030-227 76744) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Auf diese Weise wenden sich täglich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Ich möchte daher auch Sie einladen, sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.