Frage an Wolfgang Schäuble von Joachim P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble,
stimmt es, wie in den Medien lanciert, Sie hielten gegenwärtig jedweden Versuch eines Verbotsantrages der NPD, wie den des SPD- Vorsitzenden Kurt Beck angekündigt, für eine ausgemachte Dummheit? Stellt sich angesichts der NPD im Landtag von Sachsen und Mecklenburg Vorpommern nicht nur die Frage des Verbots der NPD, sondern im Junktim die Frage, wie die Parteien ihre finanziellen Mittel einsetzen, um die NPD in Bund und Land vor Ort wirksam nachhaltig als Partei unwirksam zu machen? Stellt sich nicht auch die Frage nach der Erfüllung der Auflagen, Kriterien und Beibehaltung des Parteienfinanzierungsgesetzes in der vorliegenden Form? Warum wurde denn das Parteienfinanzierungsgesetz allseitig beklatscht, im Deutschen Bundestag beschlossen? Doch wohl, weil der Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) die Mutter dieses Gesetzes mit der Maßgabe ist, über die etablierten Parteien finanzielle Mittel bereit zu stellen, um im Wege der Meinung- und Willensbildung, der innerparteilichen Demokratie nach innen und außen, alles zu tun, damit niemals, mit Blick auf die Weimarer Republik, auf das SED-Politbüro in Ostberlin, mitten im Kalten Krieg, politisch extreme Kräfte einen legalen Arm als Partei in den Parlamenten des Bundes und der Länder erlangen?
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat 2003 nicht nur die Existenz von V- Leuten in Führungsgremien der NPD für den Fall des Verbotsantrag problematisiert, sondern grundsätzlich als unzulässig prekär identifiziert. Das BVG hat 2003 der Bundesregierung angeraten, diese verfassungsrechtlich anfechtbare Praxis der Verfassungsdienste abzustellen. Haben Sie als Bundesinnenminister diese Praxis eingestellt?, oder planen Sie diese Praxis beizubehalten und den Artikel 21, Absatz 2 des GG zur Disposition zu stellen?
Mit freundlichem Gruß
Joachim Petrick
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Projekt „Abgeordnetenwatch“ – wie schon das Vorgängermodell „Kandidatenwatch“ – stellt durchaus eine interessante Idee dar, um einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Gleichwohl bitte ich Sie auf diesem Wege um Verständnis, dass ich mich an dieser Initiative nicht beteilige.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest die E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( wolfgang.schaeuble@bundestag.de ) , per Telefon (030-227 72600), per Telefax (030-227 76744) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Auf diese Weise wenden sich täglich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Ich möchte daher auch Sie einladen, sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB