Frage an Wolfgang Schäuble von Rosa P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble,
Sie mögen wohl "abgeordnetenwatch.de" nicht - aber ich versuche es trotzdem mal. Der Abgeordnete Michael Roth behauptet in auf eine Anfrage vom 20.01.2018 unter Abgeordnetenwatch folgendes: Zitat - "Lassen Sie mich eines klarstellen: Grundsätzlich ist die Beschlussfähigkeit des Bundestages solange gegeben, sofern sie nicht von einer Fraktion ausdrücklich angezweifelt wird." Bedeutet das denn nun, dass im Bundestag schon (vielleicht mehrfach) Beschlüsse gefasst wurden, bei denen keine Beschlußfähigkeit vorlag. Das kann ja dann auch kein Beschluss sein - oder wie sehe ich das? Frage: Sind alle Beschlüsse des Bundestages rechtlich ordentlich zu Stande gekommen?
Grüße aus Baden-Baden
R. P.