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Frage von Eberhard S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Eberhard S. bezüglich Recht

Excellenz, sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble,

wir wissen, dass sich die BRD gegenüber denjenigen, welche die Flucht aus der DDR nicht wagten und stattdessen die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der DDR schweigend unterstützt haben, nach der Wiedervereinigung bei der Rentengesetzgebung nicht vom Rachegedanken der Sozialstrafe hat leiten lassen. Diese Haltung der Demokraten ist bemerkenswert und entspricht vollinhaltlich den Werten der pluralistischen Gesellschaft. Die BRD hat somit den Wissenschaftlern, Ingenieuren, Justitzangehörigen, Lehrern, Volksarmisten und Volkspolizisten, Stasis, SED- Funktionären usw des Beitrittsgebietes mit dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) Renten bzw. Anwartschaften nach Maßgabe des Fremdrentengesetz (FRG) zugebilligt.

Wie jetzt mehr und mehr ans Licht kommt, gibt es Belege dafür, dass man im Rechtsstaat die DDR-Flüchtlinge / Übersiedler (auch die mit C-Ausweis) die bis zum 9.10.90 kamen nachträglich für die Tat der Flucht / Ausreise bestraft. Man nimmt Ihnen ihre durch Eingliederung nach FRG und dem GG zugesicherte Rangstelle in der Gemeinschaft der Versicherten einfach weg. Ottmar Schreiner (SPD) hat in einer Rede vor dem Bundestag sinngemäß ausgeführt, dass es so etwas (also eine Sozialstrafe) bisher nur einmal in Deutschland gegeben hat, nämlich bei den von Deutschland nach 1933 ausgegrenzten Mitbürgern. Mit der neuen Ausgrenzung einer Minderheit stellt sich der Rechtsstaat selbst ein Bein! Besonders davon betroffen sind heute die Ingenieure unter den Flüchtlingen / Übersiedlern, die gut ausgebildet, nicht nur ihr Wissen u. Können, sondern mit Ihren Kindern auch Zunkunft in die Gemeinschaft der BRD einbrachten.

Ich frage Sie zugleich als Innenminister und Volljuristen: Wären Sie bereit, sich dieser, für den Laien kaum zu durchschauenden Problematik, stringent und konsequent einmal anzunehmen?
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr
Eberhard Sonntag

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Projekt „Abgeordnetenwatch“ – wie schon das Vorgängermodell „Kandidatenwatch“ – stellt durchaus eine interessante Idee dar, um einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Gleichwohl bitte ich Sie auf diesem Wege um Verständnis, dass ich mich an dieser Initiative nicht beteilige.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest die E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( wolfgang.schaeuble@bundestag.de ), per Telefon (030-227 72600), per Telefax (030-227 76744) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Auf diese Weise wenden sich täglich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Ich möchte daher auch Sie einladen, sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.