Frage an Wolfgang Schäuble von Sebastian G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
ich würde Ihnen gerne unser Grundgesetz zitieren (Artikel 106, Absatz 2):
Das Aufkommen der folgenden Steuern steht den Ländern zu: 1. Die Vermögenssteuer
Die Verfasser des Grundgesetzes sehen eindeutig und ohne jeden Zweifel eine Vermögenssteuer vor, die den Bundesländern zugute kommt. Die Vermögenssteuer kann sofort wieder eingeführt werden, wenn die verschiedenen Vermögensarten sachgerecht bewertet werden. Für die sachgerechte Bewertung gibt es bereits geeignete Verfahren, die von unseren Finanzämtern alltäglich eingesetzt werden (Grundsteuer, Erbschaftssteuer)
Da Sie die Verantwortung für den Bereich Finanzen tragen, frage ich Sie, warum in diesem Bereich keine Vortschritte erzielt wurden und fordere Sie auf Ihrer Verantwortung in Zukunft gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Gaß
Sehr geehrter Herr Gaß,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Bürgerreferat im Bundesministerium der Finanzen (buergerreferat@bmf.bund.de).
Viele Grüße
Referat für Bürgerangelegenheiten