Frage an Wolfgang Schäuble von Martin B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
dem Artikel
ist zu entnehmen, dass Ihr am 25.1.2016 durch die FAZ veröffentlichter Artikel über die gemeinsame europäische Einlagensicherung quasi als offizielles Schreiben des für die Banken weisungsbefugten Finanzministers ist und in der Banken-Praxis als ein gültiges Dokument gilt, das zur Kredit-Vergabe herangezogen werden darf.
Meine Fragen an Sie:
1) Ist dem so, wie im Artikel beschrieben?
2) Wenn ja, wie bewerten Sie diese Praxis des Alleinentscheids unter dem Gesichtpunkt "parlementarische Deokratie"?
3) Sehen sie es als keine Gehfahr für die innere Sicherheit, wenn der Fall eintritt, dass deutsche Sparer für potenzielle Pleiten der Länder Griechenland, Italien und Spanien haften müssen?
Danke für Ihre Zeit und mit besten Grüßen,
Dr. M. Brake