Frage an Wolfgang Schäuble von Kurt Dr. K. bezüglich Finanzen
Guten Tag Herr Minister und guten Tag auch den Bundestagskandidaten,
ich bin sehr besorgt darüber, wer einmal die Kosen für den Abbau der Kernkraftwerke sowie die Kosten für die Sicherung der jahrhundertelange Atommüllablagerung (-Atommülldeponien) tragen wird. Welche Vorstellungen dazu haben Sie bzw. Ihr Ministerium? Ist gesichert, dass nicht die Bürger/Steuerzahler diese Kosten tragen, sondern die Betreiber der KKW, die riesige Gewinne erzielt haben? Ist es möglich die Gewinne der KKW-Betreiber der letzten 25 Jahre auf ein Sperrkonto einzuzahlen und die Verwendung der Mittel auch die Bürger kontrollieren können? Es ist doch einfach für die KKW-Betreiber sich zu drücken, indem sie Insolvenz erklären. Das muß verhindert werden!
Dank im voraus für Ihre Antwort, die ich hoffentlich noch vor den Wahlen erhalte.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Kurt Kutzschbauch
Sehr geehrter Herr Dr. Kutzschbauch,
in Deutschland gilt bei der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen und der Entsorgung von radioaktiven Abfällen das so genannte Verursacherprinzip. Dies geht aus § 9a Atomgesetz (AtG) hervor. Der erste Absatz dieses Paragraphen schreibt für jeden Anlagenbetreiber und sonstigen Genehmigungsinhaber, welcher mit radioaktiven Stoffen umgeht, vor, „dass anfallende radioaktive Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile...schadlos verwertet oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden“. Somit ergibt sich aus dieser Vorschrift die Pflicht, die Kosten zu übernehmen.
Diese Pflicht gilt für alle gesetzlich vorgesehenen Entsorgungsschritte. Dazu gehört u.a. die Anlagen abzubauen und für eine angemessene Endlagerung zu sorgen. Die Unternehmen müssen durch atomrechtliche Verpflichtungen dazu gem. §249 Handelsgesetzbuch (HGB) Rückstellungen bilden. Die Höhe betrug dabei zum Ende des vergangenen Jahres rund 32,5 Mrd. Euro. Diese Rückstellungen werden von den Unternehmen E.ON SE, RWE AG und EnBW Energie Baden-Württemberg AG nach den so genannten IFRS (International Financial Reporting Standards) sowie von der Vattenfall GmbH nach dem HGB gebildet. Wie beschrieben wird dann das Geld dazu aufgewendet, um Kernkraftwerke sowohl stillzulegen wie zurückzubauen und radioaktive Abfälle zu entsorgen.
Wenn sich vor oder während der Stilllegung und Entsorgung herausstellt, dass die Kosten die Rückstellungen übersteigen, befinden sich die Betreibergesellschaft und die mit ihr verbundenen Unternehmen auf Konzernebene in der Pflicht, weitere Rückstellungen vorzunehmen. Dies ergibt sich aus Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen bzw. vergleichbaren Regelungen, wie zum Beispiel Patronatserklärungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble MdB