Frage an Wolfgang Schäuble von Anita S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäuble,
mit großem Interesse habe ich Ihr Interview - Münchner Runde vom Dienstag, den 2013-05-21 -verfolgt. Bei 32:29 sagen Sie: Niemand muss sich ja selbst belasten - das ist ein Grundsatz des abendländischen Strafprozessrechts - Strafrechts
Nun ist mir aus vielen Fällen persönlich bekannt, dass die Justiz Haftbefehle ausstellt und Menschen für höchstens 6 Monate (pro Haftbefehl) inhaftieren kann, um die Aussage gegen sich selbst zu erpressen.
Eine Versicherung an Eides statt - so heißt dies ja seit Jahresbeginn - ist aber immer eine Aussage gegen sich selbst. Und letztendlich auch eine Selbstbelastung.
Wie kann dies möglich sein?
Auch unter dem Aspekt, dass Haftbefehle nur bei Straftaten ausgestellt werden dürfen.
Darauf, dass die Haftbefehle nicht unterschrieben sind und dennoch vollzogen werden, werde ich hier nicht weiter eingehen.
Ich würde mich sehr freuen, eine Antwort von Ihnen zu erhalten.
Gruß
Anita, Tochter von Otto und Katharina aus der Familie Sihorsch