Frage an Wolfgang Schäuble von Heiner S. bezüglich Senioren
Am 6. März 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil
2 BvL 17/99, dass die damals gültige Besteuerung der Renten nach dem Ertragsanteil nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei. Bei der Begründung der steuerlichen Benachteiligung von Pensionären gegenüber Rentnern verfolgt das Gericht drei Argumentationslinien:
- vor allem durch Vergleich der unterschiedlichen einkommensteuerlichen Belastung von Rentnern und Pensionären
- in Ergänzung dazu durch Aufzeigen der Realitätsferne des bei der Ertragsanteilsbesteuerung unterstellten Kapitalrückflusses
- sowie durch Vergleich der unterschiedlichen steuerlichen Belastung von Beamten und Pflichtversicherten in der Erwerbsphase.
Wie der Link http://altersarmut-per-gesetz.de/der-hintergrund-das-alterseinkunftegesetz-ein-beitrag-des-gesetzgebers-zur-altersarmut/2-0-ein-fehlurteil-des-bundesverfassungsgerichts-2-bvl-1799/ dokumentiert, enthalten alle Argumentationslinien des Gerichts unglaubliche Fehler und Argumentationslücken. Dabei stellt das Urteil einen entscheidenden Beitrag zur Altersarmut von Rentnern dar.
Fragen:
- ist diese Thematik in Ihrem Ministerium bei den zuständgen Stellen bekannt?
- Wer ist dafür Zuständig, derartige Behauptungen "von Amts wegen" aufzugreifen, zu prüfen und ggf. etwaige Korrekturen zu veranlassen?
Sehr geehrter Herr Schütz,
das Projekt "Abgeordnetenwatch" soll dazu beitragen, einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Da Ihre Anfrage meine Tätigkeit als Bundesminister der Finanzen betrifft, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Über die Emailadresse buergerreferat@bmf.bund.de oder per Post (Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB