Frage an Wolfgang Schäuble von Rolf Q. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schäuble,
ich widme mich jahrelang Abmahnungen wegen Urheberverstößen über sogenannten Internet Tauschbörsen. Es sind aber mittlerweile bei Abmahnungen in anderen Bereichen gegenüber privaten Verbrauchern 1.000 Gründe bekannt, um teuer abgemahnt werden zu können. Sicherlich verstehe ich, dass ein Urheber Verstöße gegen seine Rechte geltend macht. Kritikpunkte sind hier insbesondere, a) überzogene Streitwerte; b) ein völlig veralteter § 32 ZPO und c) die allgemeine "Sippenhaftung" eines AI (Anschlussinhaber) als Störer. Hier werden völlig lebensfremde Anforderungen an einen AI gestellt. Man hat den Eindruck, dass man über jede Sekunde eine Art "Internetfahrtenbuch" führen muss, um in 3 Jahren bei einer möglichen zivilrechtlichen Klage selbst beweisen zu müssen, was man genau am Tag, Stunde, Minute, Sekunde gemacht und seine Kinder periodisch und schriftlich zu belehren hat. Natürlich gibt es auch negative Seiten, aber im Internet herrschen die gleichen Gesetze wie außerhalb. Das man den Abmahnmissbrauch kennt, macht der Beschluss des Bundesrates (91/13) deutlich, wo man offen über einen Abmahnmissbrauch redet und seinem Einhalt gegenüber privaten Verbrauchern. Es würde doch schon ein scharf formulierter Anwaltsbrief ausreichen, damit man einmal über einen Verstoß informiert wird und andermal ihn nicht wiederholt, statt überzogene Anwaltsgebühren und Schadensersatz sofort einzufordern. Nur geht es hier immer um Privatpersonen die verantwortlich gemacht werden für einen Verstoß, den sie in der Regel nicht einmal selbst getätigt haben, sondern nur allein schuldig sind einen Internetzugang zu besitzen. Wenn ein Abmahnmissbrauch in Deutschland bekannt ist, wäre nicht erforderlich alle Parteien an einen Tisch zu holen, die Erziehung zu einem "Unrechtsbewusstsein" schon in der Schule, gemeinsam mit den Eltern zu beginnen, und endlich einmal ein Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Quint