Frage an Wolfgang Schäuble von Walter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betreff: Transparenz und Korruptionsbekämpfung
Sehr geehrter Herr Schäuble,
Ich beziehe mich auf die Vorschläge der Expertinnen und Experten des Zukunftsdialogs vom 28.8.2012, die mit dem Ziel der Umsetzung einer genaueren Prüfung unterzogen werden:
"22. Verbesserung der Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandelns, u. a. durch verbesserte Information über Regierungshandeln (z.B. durch Änderung im Bereich Informationsfreiheitsgesetz, Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung, Haushaltsverfahren etc.) (Siehe Vorschlag 1 der Arbeitsgruppe „Chancen und Grenzen der Bürgerbeteiligung“, Thema I, Vorschlag 7a der Arbeitsgruppe „Nachhaltiges Wirtschaften und Wachstum“, Thema II sowie Vorschlag 4 der Arbeitsgruppe „Lernende Gesellschaft“, Thema III) Nächster Schritt: Gespräch der Bundeskanzlerin mit Bundesminister Dr. Friedrich und Bundesminister Dr. Schäuble."
Aus internationaler Perspektive gibt es beim Menschenrecht, Informationszugang (IFG) und der Korruptionsbekämpfung folgendes Verbesserungspotential:
1) 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden [N, O] d. h. 78 % der Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund ( http://rti-rating.org/results.html ).
2) Mehr als 115 Staaten ( http://right2info.org/laws ) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern fehlen IFG.
3) Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 158 Staaten mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland.
4) Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag der Staatengruppe gegen Korruption GRECO
5) Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption ratifiziert hat.
Wann wird Deutschland zur zivilisierten Welt aufschliessen?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Sehr geehrter Herr Keim,
die Gleichsetzung von Beamten mit Mandatsträgern, wie sie das Übereinkommen gegen Korruption der Vereinten Nationen vom 30. Oktober 2003 vorsieht, wird den Besonderheiten der verfassungsrechtlichen und der tatsächlichen Stellung der Abgeordneten nicht gerecht. Die Tätigkeit von Abgeordneten ist mit derjenigen von Amtstragenden nicht vergleichbar, denn im Gegensatz zum gesetzesgebundenen oder ermessensgeleiteten Handeln der Exekutive sind Mandatstragende unabhängige Interessenvertreter des Volkes.
Bevor die Konvention unterzeichnet werden kann, müssen die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt und ein verfassungskonformer Gesetzesentwurf sorgsam erarbeitet worden sein. Es darf jedoch bei all dem nicht vergessen werden, dass unser Strafgesetzbuch bereits heute korrupte Verhaltensweisen unter Strafe stellt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Wolfgang Schäuble