Frage an Wolfgang Schäuble von Andreas D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
am 19.11.2008 gaben Sie hier auf eine Frage, unter anderem, folgende Antwort:
"Danach hat der Gesetzgeber die Pflicht, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen, also zu zitieren. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot wäre ein Gesetz verfassungswidrig."
Im Umsatzsteuergesetz finden wir folgende Paragraphen:
§ 26c Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in den Fällen des § 26b gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Handlungen verbunden hat, handelt.
mit offensichtlichem Eingriff in das einschränkbare Grundrecht aus
Artikel 2 GG
sowie
§ 27b Umsatzsteuer-Nachschau
(1) Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Umsatzsteuer-Nachschau). Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.
mit offensichtlichem Eingriff in das einschränkbare Grundrecht aus
Artikel 13 GG
Daraus folgert gemäß Ihrer oben zitierten Aussage und
Artikel 19 GG
dass das Umsatzsteuergesetz wegen Verletzung des Zitiergebots ungültig, bzw. nichtig ist.
Wie gedenken Sie die zu unrecht vereinnahmten Steuerbeträge rückabzuwickeln?
Wollen Sie als Finanzminister das verfassungsfeindliche UStG weiterhin anwenden lassen?
MfG
Andreas Dammann
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Projekt "Abgeordnetenwatch" soll dazu beitragen, einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Da Ihre Anfrage meine Tätigkeit als Bundesminister der Finanzen betrifft, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Über die Emailadresse buergerreferat@bmf.bund.de oder per Post (Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB