Frage an Wolfgang Schäuble von Frank R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Doktor Schäuble,
ich habe eine Frage zur Haftungsobergrenze des ESM. In verschiedenen Printmedien wurden Sie in den letzten Tagen folgendermaßen zitiert: "Die deutschen ESM-Risiken seien klar definiert und auf 190 Milliarden Euro begrenzt - 168 Miliarden an abrufbaren Garantien und 22 Milliarden als Bareinlage. Darüber hinaus gebe es keine deutschen ESM-Risiken."
Hinsichtlich dieser Einschätzung habe ich nach Durchlesen des ESM-Vertrages eine konkrete Frage:
Artikel 8 (Genehmigtes Stammkapital) Abs. (2) Satz 4 des ESM-Vertrages besagt: "Andere Anteile (Anm. von mir: als die anfänglichen 80 Mrd. Euro Bareinlage) werden zum Nennwert ausgegeben, sofern der Gouverneursrat nicht unter besonderen Umständen eine anderweitige Ausgabe beschließt."
Artikel 8 Abs. (5) Satz1 besagt weiter: "Die Haftung eines jeden ESM-Mitgliedes bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum A U S G A B E K U R S (Hervorhebung von mir) begrenzt."
Wenn die Haftung für Deutschland tatsächlich auf 190 Milliarden begrenzt wäre, müsste in Absatz (5) Satz 1 stehen: "zum N E N N W E R T" anstelle von "zum A U S G A B E K U R S".
Sollte der Gouverneursrat also beschließen, dass ein Anteil mit einem Nennwert von 100.000 Euro zu einem Ausgabekurs von 200.000 oder 500.000 oder gar 1.000.000 Euro zu erfolgen hat, dann ist eine Gesamtbegrenzung des deutschen Beitrags auf 190 Milliarden nicht gegeben. Die Quintessenz allein des Artikel 8 des ESM-Vertrages lautete deshalb: Deutschland haftet unbegrenzt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Widerspruch hier in diesem Forum für alle sichtbar auflösen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Rüdiger