Frage an Wolfgang Schäuble von Benjamin S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schäuble,
ich richte mich mit diesen Fragen nicht an das Finanzministerium im Allgemeinen, sondern an Sie als Volksvertreter im Deutschen Bundestag.
Der ESM:
"Damit beträgt der deutsche Anteil am ESM-Kapital 21,72 Mrd. Euro eingezahltes Kapital sowie 168,31 Mrd. Euro als abrufbares Kapital.", vgl. < http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/06/29/bundestag-votiert-fur-esm-und-fiskalpakt-so-stimmten-die-abgeordneten/ >, am 03.07.12.
Wie kann man sicherstellen, dass die 190.030.000.000€ im Ernstfall demokratisch legitimiert vergeben werden, wenn ein weniger demokratiefreundlicher Finanzminister als Sie am Hebel sitzt?
Eine Berichtspflicht oder ein Weisungsauftrag besteht für Ihren Stellvertretenden laut ESM-Vertrag nicht. Er darf in Ihrer Abwesenheit entscheiden. Er ist auch nicht verpflichtet, seine Entscheidung an das Parlament rückzubinden.
Meine Frage ist: Wieso ist er dazu nicht verpflichtet? Welchen Grund haben Sie persönlich, auf Vertrauen statt auf festgesetztes Recht zu setzen?
Wie rechtfertigen Sie normativ die gesetzliche Immunität der Direktoriumsmitglieder?
Außerdem hat Deutschland bei 27,1% am ESM ein faktisches Veto-Recht bei der qualifizierten Mehrheit von 80%. Aber das ändert sich, sobald die acht neuen EU-Länder beitreten, die zum Euro-Beitritt verpflichtet sind. Was geschieht in einem solchen Fall?
Vielen herzlichen Dank für die Mühe schon einmal im Voraus.
Sehr geehrter Herr Scholl,
das Projekt "Abgeordnetenwatch" soll dazu beitragen, einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Da Ihre Anfrage meine Tätigkeit als Bundesminister der Finanzen betrifft, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Über die Emailadresse buergerreferat@bmf.bund.de oder per Post (Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB