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Frage von Marco H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Marco H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schäuble,

der Bundesfinanzhof äußerte kürzlich "ernstliche Zweifel", ob die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bei der Einkommensteuer rechtens ist. Es liegt nun an Ihnen, hier eine Richtung vorzugeben.

Hintergrund der Feststellung des Bundesfinanzhofes war die Klage eines Paares, welches im Dezember 2011 beim Finanzgericht Niedersachsen durchsetze, dass die Vollziehung einer Nachforderung ausgesetzt wird. Dagegen hat das zuständige Finanzamt Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt, welches diese aber durch Beschluss vom 5. März 2012 als unbegründet zurückgewiesen hat.

Der Bundesfinanzhof hat damit die Rechtsprechung zahlreicher Finanzgerichte bestätigt, dass der Ausschluss der Lebenspartner vom Splittingverfahren rechtlich zweifelhaft ist. So entschieden etwa Finanzgerichte in Köln und Kiel, dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingetragenen Lebenspartnern der Splittingtarif zu gewähren sei.

Noch ist unklar, wann diese Entscheidung fällt. Karlsruhe hatte in ähnlichen Fällen die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bereits für verfassungswidrig erklärt, 2009 bei der Hinterbliebenenversorgung, 2010 beim Erbschaftsteuerrecht.

Ich sehe nunmehr Sie und die Bundesregierung in der Pflicht und hoffe, dass Sie und die CDU/CSU zur Einsicht kommen und ihren Widerstand gegen die Anpassung des Einkommensteuergesetzes aufgeben. Das komplizierte und arbeitsaufwendige Aussetzungsverfahren ist eine Zumutung für die Bürger und die Finanzämter.

CDU/CSU und FDP haben zwar in ihrem Koalitionsvertrag 2009 vereinbart, "gleichheitswidrige Benachteiligungen" von eingetragenen Lebenspartnern im Steuerrecht abzubauen, trotz des Protestes von FDP-Ministern halten Sie aber bislang an der ungleichen Behandlung fest.

Was sind diesbezüglich Ihre nächsten Schritte?

Mit freundlichen Grüßen,

M. Hauschild

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hauschild,

das Projekt "Abgeordnetenwatch" soll dazu beitragen, einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Da Ihre Anfrage meine Tätigkeit als Bundesminister der Finanzen betrifft, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Über die Emailadresse buergerreferat@bmf.bund.de oder per Post (Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.