Frage an Wolfgang Schäuble von Dieter W. bezüglich Finanzen
Selhr geehrter Herr Schäuble,
sie haben auf einer der letzten Pressekonferenzen darauf verwiesen, daß das Schweizer Recht den Haftbefehl gegen die Finanzbeamten vorsieht, die beim Aufkauf von Steuer CD mitgewirtk haben. Dieses Recht müsse man aktzeptieren. Ich verstehe nicht ganz ,warum wir nicht deutsches Recht gegen die schweizer Banken geltend machen und die Vorstände der wichtigen schweizer Banken wegen Geldwäsche und Beihilfe zum Steuerbetrug vor Gericht stellen.
Mit freundlichen Grüssen
Dieter Wendt
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Projekt "Abgeordnetenwatch" soll dazu beitragen, einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Da Ihre Anfrage meine Tätigkeit als Bundesminister der Finanzen betrifft, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Über die Emailadresse buergerreferat@bmf.bund.de oder per Post (Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB