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Frage von Ulrike K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Ulrike K. bezüglich Recht

Herr Dr. Schäuble,

es gibt das BGBl. I S. 1055 bzgl. trägerübergreifendem Persönlichen Budget für Menschen mit Behinderung.
Es steht eindeutig, daß JEDER Behinderte Anspruch darauf hat. Was verstehen Sie unter JEDER? Das bekommt doch so gut wie gar kein Behinderter. Die Behinderten werden abgespeist mit "Pflegestufe". Nicht mal informiert über das PB werden die Behinderten, obwohl auch Palandt BGB § 839 eindeutig erklärt, daß Aufklärungspflicht für alles, und zwar unaufgefordert besteht, was von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Wieviele Familien werden jährlich ruiniert und selbst bis zu Zwangsversteigerungen und eidesstattl. Versicherung getrieben, weil das trägerübergreifende Persönliche Budget verwehrt wird? Ist das Absicht? Versehen sicher nicht, weil das fast allen Behinderten so ergeht. wie können die Betroffenen hier unbürokratisch, ad hoc zu Schadensersatz/Widergutmachung kommen?

Diese Anforderung stelle ich hiermit offiziell an Sie. Behinderte mißhandelt man nicht. Erniedrigt sie nicht. Spart man nicht tot. Und mißhandelt sie nicht weiter, indem man sie als querulant diffamiert, wenn sie selbst in Erfahrung bringen, daß sie betrogen wurden. Ansonsten kann man ja noch anführen, daß dann "Querulanz" ein weiterer Grund für die Herausgabe des trägerübergreifende Persönliche Budget wäre, ist ja eine angebliche (amtsgefällige) Erkrankung.

Beenden Sie endlich die Folter an Menschen, die amtsgefällig asls "Querulanten" diffamiert werden, keineswegs hier nur Behinderte, die sich gegen ihre Mißhandelung per Unterschlagung des PB wehren, sondern auch Menschen, die sich die Nichterfüllung der Beamtenpflicht lt. Palandt BGB § 839 wehren.

Es ist massive und unzulässige Veruntreuung von Steuergeldern, ungerechtfertigte Bereicherung, wenn Beamte und Richter sich bezahlen lassen für Verhalten und Entscheidungen wider Palandt BGB § 823, 826 in Verbindung mit § 839.

Ulrike M. Kuklinski

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