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Frage von Michael E. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Durch §3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz besteht für medizinische Zwecke die Möglichkeit, bspw. Cannabis in nötigen Mengen in Deutschland über Apotheken zu beziehen. In dem Fall v. Herrn Marcel Knust, dem Gründer der Initiative Cannabis Patienten Germany ist es so, das dieser das ausschließlich als Medikament benötigte Cannabis aus finanziellen Gründen nicht länger auf dem legalen Weg beschaffen kann und insofern Schmerzen leidet. Dies dürfte kein Einzelfall in Deutschland sein. Es gibt aktuell etwa 70 Cannabispatienten, aber die Dunkelziffer dürfte höher sein. Da Cannabisbehandlungen derzeit grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden, ist also Herrn Knust aufgrund der v. dessen bislang aufgewendeten Beschaffungskosten in Höhe v. nach dessen Angaben etwa 18.000 Euro innerhalb v. etwa 13 Monaten v. dessen freiberuflicher Tätigkeit in die Arbeitslosigkeit gedrängt worden, weil dieser Cannabis im Vorfeld ausschließlich nur auf dem legalen Weg in Apotheken Cannabis zu Mondscheinpreisen bezogen musste. Bis eben zu dem Punkt, wo eine legale Möglichkeit für diesen nicht mehr finanzierbar war.

Jetzt hatte Herr Knust notgedrungen in den letzten Tagen versucht, in Holland Cannabis über einen Coffeeshop zu kaufen und nach Deutschland einzuführen. Im Zusammenhang mit einer Kontrolle auf dessen Rückweg kam es zu Problemen, zu denen Herr Knust seine Sicht der Dinge in einem Onlinevideo dargestellt hat. Siehe dazu http://www.youtube.com/watch?v=EdG7oNv22jI

Mich interessiert an der Stelle sehr, wie stehen Sie an der Stelle zu den Preisen v. Cannabis in Apotheken in Deutschland, zu der Illegalität des Bezugs im EU-Ausland für medizinische Zwecke trotz Freiheiten im §3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz? Sehen Sie im Zusammenhang mit Vorwürfen v. Herrn Knust über den Ablauf der Kontrolle Handlungsbedarf für eine umfassende Untersuchung/Aufarbeitung der Vorwürfe in der Ihnen untergebenen Zoll-Dienststelle?

Mit frdl. Grüßen,

Michael Ehrhardt

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