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Frage von Dimi S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Dimi S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schäuble,

vorneweg ein Zitat aus dem geleakten Datenschutzbericht zum Staatstrojaner von Peter Schaar:

"Das ZKA verfüge zum Zeitpunkt meines Prüfbesuchs über kein Sicherheitskonzept für die Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ. Ein Sicherheitskonzept über die Infrastruktur ist nach Auskunft des ZKA derzeit aber in Bearbeitung."

In einer Ihnen unterstehenden Behörde wurde der Staatstrojaner auf einer zumindest fragwürdigen Rechtsgrundlage (auch das erörtert Peter Schaar in seinem Bericht) eingesetzt. Zudem wurde, wie Peter Schaar feststellt, der Staatstrojaner beim ZKA ohne hinreichende Konzepte eingeführt und eingesetzt.

Gerade weil der Staatstrojaner extrem tief in das Privatleben der Betroffenen eingreift, erwarte ich von Behörden, dass die Systeme, die für den Eingriff genutzt werden, auf höchstem Sicherheitsniveau implementiert werden. Ohne Sicherheitskonzepte für Einrichtung der Systeme und Durchführung von Quellen-TKÜ-Maßnahmen ist dies schlicht unmöglich.

Beim Lesen des Datenschutzberichts überkommt mich das Gefühl, dass die Systeme nach dem trial-and-error-Prinzip implementiert wurden. Diese Vermutung wird durch die oben zitierte Aussage bestätigt.

Wie wollen Behörden intimste Daten ihrer Bürger sicher schützen, wenn sie scheinbar nicht fähig sind vor Implementierung der Überwachungssysteme ein Sicherheitskonzept zu schreiben? (Das ist keine rhetorische Frage: Wie wollen sie ohne Konzepte für die Sicherheit der Daten garantieren?)

Welche Konsequenzen ziehen sie aus der oben zitierten Aussage für das ZKA und dessen Staatstrojaner-Infrastruktur?

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