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Frage von Michael H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich habe nur eine sehr kurze Fage.
Ich meine in der Schule mal gelernt zu haben, dass eine Aufgabe des Bundestages die Kontrolle der Bundesregierung ist.
In Ihrem Fall, und natürlich einigen anderen, scheint mir dieses System jedoch ad absurdum geführt zu sein.
Wie verträgt es sich mit Ihrem Demokratieverständnis sich in deisem Fall selbst zu kontrollieren?

Vielen Dank für Ihre Mühe
Michael Hau

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hau,

der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle über die Bundesregierung in vielfältiger Art und Weise aus. Die trotz des Gewaltenteilungsprinzips bestehende enge personelle und sachliche Zusammenarbeit von Parlament und Regierung wird durch das Grundgesetz und die Wahl des parlamentarischen Regierungssystems selbst vorgegeben. So wird der Bundeskanzler von der Mehrheit des Bundestags gewählt und bestimmt seine Minister in der Regel aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Der Bundeskanzler kann mitsamt des Regierungskabinetts aber vom Parlament abgesetzt werden.

Verfassungsrechtlich wird die gleichzeitige Ausübung von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat unter anderem im Umkehrschluss aus Art. 53a Abs. 1 S. 2 GG und Art. 94 Abs. 1 S. 3 GG hergeleitet. Sie ist dem parlamentarischen Regierungssystem immanent. Die Doppelfunktion von Ministeramt und Abgeordnetenmandat halte ich aber auch aus anderen Gründen nicht für widersprüchlich. Zum einen hindert sie den jeweiligen Minister nicht, sich genauso wie andere Abgeordnete für die Belange der Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises einzusetzen. Zum anderen nehmen Minister mit Doppelfunktion im Parlament auch an Abstimmungen teil, die nicht auf die Initiative der Bundesregierung zurückgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble