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Frage von Jörg H. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Jörg H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schäuble,
heute wende ich mich an Sie als MdB.
In der FR vom heutigen Datum (31.01.2012) wurde erneut über den ESM berichtet, der nunmehr beschlossen sei. Der Anteil den Deutschland an diesem Instrument halten muß wird auf ca 22 Mrd € Direktzahlung und ca 170€ (auf ein paar mehr oder weniger wird es ja nicht ankommen) beziffert.
Hier meine Fragen:
1.)Haben Sie als Abgeordneter oder Ihre Kollegen direkten Zugriff auf den Vertragstext?
2.)Können Sie mir als Wähler diesen Vertragstext zugängig machen oder handelt es sich um ein Geheimdokument/vertrauliches Dokument (wenn ja, warum?)?
3.) Der ESM wird auf eine Höhe von 500 Mrd € beziffert. Kann die Geldmenge in diesem Instrument erhöht werden und wenn ja durch wen und durch welche Maßnahmen (parlamentarische Zustimmung, Mehrheiten etc.)?
4)Wie will die Bundesregierung die sofort abrufbaren Gelder beschaffen und was wird geschehen, wenn Deutschland durch Veränderungen am Finanzmarkt nicht in der Lage ist den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen?
5. Welche Fristen hat Deutschland, um im Falle eines Bedarfs die bereitzuhaltenden Mrd zu liefern?
6. Wie kann eine solche Menge Geldes (ca170Mrd €) ggf kurzfristig bereitgestellt werden?
7.Ist bei Nichtbeachtung der vertraglichen Bedingungen durch andere Länder (wie z.B. Griechenland, Italien, Spanien, Portugal) ein Austritt aus diesem ESM möglich, wenn ja mit welchen Fristen und mit welchen Kosten?

Hochachtungsvoll

J. Hartung

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Sehr geehrter Herr Hartung,

Ihre Anfrage betrifft hauptsächlich meine Tätigkeit als Bundesminister der Finanzen. Ich möchte Sie deshalb bitten, sich mit den Einzelfragen direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Über die Emailadresse buergerreferat@bmf.bund.de oder per Post (Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Der am 2. Februar 2012 unterzeichnete Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus ist auf der Seite des Bundesfinanzministeriums abrufbar unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Europa/Der__Euro/Stabilitaet/Stabilisierung-des-Euro/20120202-ESM-Vertrag,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.