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Frage von Simone F. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Simone F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schäuble,

die Beamtenpensionen werden nach der Besoldung der letzten 3 Dienstjahre berechnet, bei der Rentenberechnung werden die Zahlungen des gesamten Arbeitslebens zu Grunde gelegt. Der Pensionär erhält bis zu 73,4 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt, wohingegen der Rentner nur ca. 49% seines letzten Lohnes bekommt. Das Rentenalter wurde auf 67 Jahre angehoben, das Pensionsalter liegt stattdessen weiterhin bei 65.

Was planen Sie, gegen diese Ungerechtigkeiten zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Simone Fietz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Projekt "Abgeordnetenwatch" soll dazu beitragen, einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Da Ihre Anfrage meine Tätigkeit als Bundesminister der Finanzen betrifft, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Über die Emailadresse buergerreferat@bmf.bund.de oder per Post (Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.