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Frage von Matthias K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Matthias K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich habe vor etwas mehr als einem Monat eine Ausbildung bei der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz angefangen. Schon in den ersten Tagen der Ausbildung kam ich auf die Arbeitnehmerstelle des Finanzamts Trier, die für die Einkommensteuer aus nichtselbständiger Arbeit zuständig ist. Auf dieser Stelle hatte ich natürlich viel mit Werbungskosten und Sonderausgaben zu tun.

Ich habe unter anderem gelernt, dass die gezahlte Kirchensteuer gemäß § 10 (1) Nr. 4 EStG steuerlich geltend gemacht werden kann. Das hat mich neugierig gemacht, also habe ich mich darüber etwas schlau gemacht: Laut dem 22. Subventionsbericht der Bundesregierung (Link unten) kostete dieser Kirchensteuerabzug den Steuerzahler 2010 fast 2,8 Mrd. € (2009: 2,94 Mrd. €; 2008: 3,15 Mrd. €).

Das scheint mir sehr viel Geld, vor allem wenn man zum Beispiel bedenkt, dass derart umstrittene Bauprojekte wie beispielsweise der Nürburgring-Umbau (350 Mio. €), das Berliner Stadtschloss (552 Mio. €) oder der Hochmoselübergang (163 Mio. €) nur Bruchteile dieses Betrags kosten und dieses Geld auch sehr gut für die Haushaltskonsolidierung oder den Bildungsetat genutzt werden könnte.
Gekrönt wird das ganze davon, dass die Kirchensteuer eine freiwillige Abgabe ist, durch einen Kirchenaustritt kann man die Zahlung der Kirchensteuer leicht umgehen.

Wie wird die Absetzbarkeit der Kirchensteuer also begründet? Und warum bekommen die Bürger, die sich bewusst für die Mitgliedschaft in den Kirche entscheiden, das gezahlte Geld teilweise wieder zurück?

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Koster

Quelle:
22. Subventionsbericht der Bundesregierung, Seite 83.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4542/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Finanzpolitik/Subventionspolitik/100113__Subventionsbericht__anl__Druck,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Projekt "Abgeordnetenwatch" soll dazu beitragen, einen direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Da Ihre Anfrage meine Tätigkeit als Bundesminister der Finanzen betrifft, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Über die Emailadresse buergerreferat@bmf.bund.de oder per Post (Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.