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Frage von W. Josef K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von W. Josef K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Bitte beachten Sie als Bundestagsabgeordneter und Finanzminister die klare Botschaft und Aufforderung des Papstes Benedikt XVI. die ge- und erhört werden sollte:
FAZ net:
„Kirche soll auf Macht verzichten“
Benedikt XVI. hat seinen viertägigen Besuch in Deutschland mit einem Plädoyer für einen Verzicht der katholischen Kirche auf Macht und Privilegien beendet. Nötig sei eine „Entweltlichung“.
25. September 2011
Papst Benedikt XVI. hat seinen viertägigen Besuch in Deutschland mit einem Plädoyer für einen Verzicht der katholischen Kirche auf Macht und Privilegien beendet. In einer Rede vor Repräsentanten aller Gliederungen der Kirche im Freiburger Konzerthaus am Sonntagnachmittag sagte er: „Die von ihrer materiellen und politischen Last befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein.“

Ausführlich hier: http://www.faz.net/artikel/S32826/benedikt-xvi-beendet-deutschland-besuch-kirche-soll-auf-macht-verzichten-30723949.html

Der Artikel 140 des GG. verlangt seit Gründung der Bundesrepublik die strikte Trennung von Kirche und Staat – bisher hat keine Regierung dieses Problem ernsthaft aufgegriffen.

Kommen Sie jetzt dem Wunsch des Papstes nach, befreien Sie die Kirche von ihrer Macht und ihren Privilegien, damit echte und ernste Glaubensvermittlung für die Kirche wieder möglich wird.

Darüber hinaus entlasten Sie unseren Staat von erheblichen Belastungen, was der dringend notwendigen Staatshaushaltssanierung gut täte.

Für Ihre Unterstützung danken Ihnen nicht nur die Gläubigen, sondern auch die Religionsfreien, die in ihrer Gesamtheit bisher die großen Kirchenmit finanzieren mussten.

Ist es aus Ihrer Sicht denkbar eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen?

Mit freundlichen Grüßen

W. Josef Kraftsik

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Sehr geehrter Herr Kraftsik,

Art. 140 Grundgesetz i.V.m. den Artikeln der Weimarer Reichsverfassung regeln das bis heute geltende Verhältnis zwischen Staat und Kirche. In diesen Regelungen ist unter anderem vorgesehen, dass der Staat den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften Leistungen gewährt. Die Regelungen wurden ursprünglich in unsere Verfassung aufgenommen, um frühere Enteignungen von Kirchengut finanziell zu kompensieren und den institutionellen Fortbestand der Kirchen zu sichern.

Auch für unsere heutige Gesellschaft ist die staatliche Unterstützung der Kirchen von hohem Wert. Die Kirchen in Deutschland sind ein wichtiges, identitätsstiftendes Element unserer christlich wertgeprägten Gesellschaft. Für viele Menschen bedeuten die Religionsgemeinschaften Halt, Geborgenheit, Heimat und Gemeinschaft. Die Kirchen bieten den Menschen einen Zufluchtsort, bei dem sie Kraft und Neuorientierung gewinnen können. Darüber hinaus fördert die staatliche Leistungserbringung die erfolgreiche Arbeit der Kirchen in Deutschland, zu der auch kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten, Lebensberatungen, Pflegedienste etc. zählen und die der gesamten Bevölkerung zu Gute kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble