Frage von Ulrike Maria K. • 07.09.2011
Frage an Wolfgang Schäuble von Ulrike Maria K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäuble,
ist KSZE verbindlich? Stehen Menschenrechtschartas über ZPO? Sind, wie das BMJ auf ihrer Internetpräsenz darstellt, Menschenrechte einklagbar?
Weshalb erhalten Behinderte trotz Rechtsanspruch nicht das trägerübergreifende Persönliche Budget, werden statt dessen mit "Pflegestufe" und BtR drangsaliert? Wie ist das mit der AEMR vereinbar?
Weshalb werden Menschenrechtsverletzungen, begangen von BRD-Beamten, statt geahndet, einfach unter den Teppich gekehrt und die Betroffenen als querulant, kriminell oder ähnlich diskreditiert? Wie ist so etwas mit GG Art. 20 zu vereinbaren?
MfG
Ulrike Maria Kuklinski
Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU