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Frage von Annette K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Annette K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schäuble.

Ich habe drei kurze Fragen an Sie.

Warum nehmen Sie sich nicht ein Beispiel an den H4-Empfängern und erhöhen Ihre Diäten nur um einen Betrag von 5 Euro?

Bei einem Gehalt von ca 8000 Euro hätte es Ihnen gut gestanden.

Mir kommt das 30fache (nur für 2012) nicht nur unverschämt und gierig vor. Ich schäme mich für solche Volksvertreter geradezu. Auch nach einigen Nullrunden habe ich dafür kein Verständnis. Das Argument, dass Sie den Bezügen der Richter an Bundesgerichten hinterherhinken, kann wegen der ZUSÄTZLICHEN steuerfreien Kostenpauschale von 4000 € auch nicht gelten.

Bei allem Respekt vor Ihrer Leistung, empfinde ich das als blanken Hohn. Wie können Sie sich noch von uns wählen lassen, wenn Sie STILL UND HEIMLICH 300 Euro im Monat mehr bekommen und ein Jahr später sogar 600!

Warum gibt es zu den Diätenerhöhungen keine umfangreichen Untersuchungen, Diskussionen und Sitzungen?
Warum finden diese Beschlüsse nach Redaktionsschluss der Zeitungen und in der Sommmerpause statt?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

A. Kornberger

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kornberger,

Abgeordnete haben nach Artikel 48 des Grundgesetzes und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehen vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz von den Abgeordneten selbst festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Durch die Abstimmung im Parlament werden die Anforderungen an ein für alle Bürgerinnen und Bürger transparentes Verfahren erfüllt. Die Beschlüsse werden im Rahmen der Sitzungswochen des Plenums getroffen, nicht in der Sommerpause.

Das Bundesverfassungsgericht hat daran erinnert, dass die Abgeordnetenentschädigung von Zeit zu Zeit an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden muss. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Auch sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6. Insgesamt wurde somit ein transparenter und zuverlässiger Bezugsrahmen für die Höhe der Entschädigung gefunden.

Die Diäten werden mit Rücksicht auf wirtschaftliche Entwicklungen nicht jedes Jahr erhöht. Im Durchschnitt steigen die Diäten von 2010 bis 2013 jedes Jahr nur um 1,9 Prozent. Die Abgeordneten müssen ihre Diäten zudem voll versteuern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble