Frage an Wolfgang Schäuble von Thomas S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble!
Frau U. weist Sie am 11.03.2011 auf die die von ihr verortete ungleiche steuerliche Behandlung von Ehe- und Lebenspartnerschaften.
Ebenso wie die Fragestellerin erkenne ich darin einen ungerechten Widerspruch, den Sie in Ihrer Antwort vom 25.05.2011 wie folgt zu erklären suchen, Zitat Herr Dr. Schäuble:
"Es handelt sich daher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um keine beliebig veränderbare Steuervergünstigung, sondern um eine an dem Schutzgebot des Artikels 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehegatten nach Artikel 3 Abs. 1 GG orientierte, sachgerechte Besteuerung. Soweit andere Formen des Zusammenlebens von der Anwendung der Splittingregelungen ausgeschlossen sind, stellt sich dies als verfassungsrechtlich zulässige Förderung des Rechtsinstituts der Ehe dar. Aus Artikel 6 Abs. 1 GG folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur ein Schutz-, sondern auch ein Institutsförderauftrag für die Ehe, welche er fördern darf, weil aus ihr typischerweise Kinder hervorgehen."
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-575-37919--f287799.html#q287799
Ich stimme Ihnen zu, dass eine kinderfreundliche Gesellschaft Eltern fördern soll, sehe aber die Bevorzugung der Ehe nicht als eine dafür zwingende Notwendigkeit.
Frage 1:
Versagt die Förderung der Familie in Form des Ehegattensplittings nicht bei all den nicht-ehelichem Lebensgemeinschaften, aus denen Kinder hervorgehen?
Laut dem Mikrozensus 2008 waren 36% der nicht verheirateten in einer Lebenspartnerschaft lebenden Frauen Mütter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderlosigkeit#Ab_2008
Frage 2:
Wenn Ehen gewollt oder leider ungewollt kinderlos bleiben, würde dann nicht laut der von Ihnen vorgestellten Logik des Artikel 6 Abs. 1 GG der Grund für die Förderung dieser Ehen entfallen?
Frage:
Geht die Förderung der Familie nicht menschenfreundlicher?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller