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Frage von Henning J. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Henning J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

warum wird bei der privaten Altersvorsorge - die ja immer notwendiger wird - nur noch von Riester- und Rürup-Produkten gesprochen?
Warum kann man die Förderung nicht vereinfachen? - jede Sparform, egal ob Versicherung, Fonds, etc. wird steuerfrei ausbezahlt ab Endalter 60 Jahre. Sollte das Geld vorher abgerufen werden, so ist Steuer fällig. Das wäre für alle Beteiligten äußerst einfach zu handhaben und auch verständlich.

Heute schlagen sich die Bürger mit Produkten wie Rürup- u. Riesterrente herum, verstehen weder Inhalte noch Funktion (man beachte nur die nicht beantragten Förderungen!).

Das wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Jordan

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jordan,

ich kann Ihre Kritik an der Komplexität der Materie "Altersvorsorge" gut verstehen. Letztlich ist diese Komplexität aber dem Ziel geschuldet, dass der mündige Bürger sich eigenverantwortlich für sein Alter absichert und in dieser sehr persönlichen Entscheidung nicht vom Staat bevormundet wird. Daraus resultiert fast zwangsläufig die große Auswahl an unterschiedlichen Produkten und Förderformen. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, die Regelungen so transparent wie möglich zu gestalten und bietet verschiedene Formen der Information an, z.B. unter http://www.altersvorsorge-macht-schule.de . Insgesamt zeigt sich, dass die bestehenden staatlichen Förderformen der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge rege genutzt werden.

Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge soll die gesetzliche Rente sowie eine Versorgung nach beamten- und soldatenrechtlichen Regelungen ergänzen. Deshalb orientiert sich die Ausgestaltung dieser Produkte an der gesetzlichen Rentenversicherung. Es werden grundsätzlich nur solche Anlageformen gefördert, die ab Beginn des Renten- beziehungsweise Pensionsalters eine lebenslange Auszahlung garantieren. Anlageformen, die eine jederzeitige und eine einmalige Auszahlung ermöglichen, werden nicht gefördert. Bei den ausgewählten Produkten wird somit bereits durch die Produktgestaltung sichergestellt, dass die angesparten Mittel tatsächlich für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Die entsprechende Verwendung ist dabei nicht von einer subjektiven Entscheidung des Anlegers abhängig. Werden angesparte Mittel nicht zweckgerecht eingesetzt, wird die gewährte steuerliche Förderung zurückgefordert. Zudem sind die geförderten Produkte vor dem Zugriff von Gläubigern durch Pfändung geschützt. Auch im Bereich der Konkursausfallsicherung sind bei den geförderten Produkten besondere Sicherungslinien vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble