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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Wolfgang M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Dr. Schäuble,

in einer der letzten Ausgaben des "stern" wurde anhand von Beispielsrechnungen der Nachweis erbracht, dass Beamte alleine aufgrund ungleicher steuerlicher Behandlung im Vergleich zu Arbeitnehmern aus der freien Wirtschaft enorme Gehalts - und vorallem auch Ruhestandsgehaltsvorteile genießen. Aus einer konkreten Rechnung etwa geht hervor, dass sich die Summe der Vorteile bei gleichem Bruttogehalt über 40 Berufsjahre gerechnet auf ca. 270.000 € beläuft.
Dies bedeutet doch, dass Beamte steuerlich und was ihre Pensionen anbelangt enorme Privilegien genießen. Bezahlen muss das der Bürger, dem - so er arbeitet - letztlich immer weniger zum Leben bzw. zur Vorsorge oder für den eigenen Nachwuchs bleibt.
Ich halte dies für skandalös!

Sehen Sie hier nicht auch den Grundsatz der Gleichbehandlung des Grundgesetzes verletzt?
Was gedenken Sie als Bundesfinanzminister und was gedenkt Ihre Partei hiergegen zu tun?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Moser,

Besonderheiten in der Beamtenversorgung sind nicht willkürlich und sinnlos, sondern stellen eine unmittelbare Folge des durch Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz definierten Alimentationsprinzips dar, das folgendermaßen begründet ist: Beamtinnen und Beamte unterliegen ihrem Dienstherrn gegenüber einer besonderen, bis in den Bereich der Grundrechtsausübung hineinreichenden und diese beschränkenden Pflichtenbindung und somit einem besonderen Treueverhältnis. Die Pflichtenbindung eines Beamten geht über die für einen Angestellten geltenden Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts deutlich hinaus. Quasi als Pendant zu dieser umfassenden Inpflichtnahme schuldet der Dienstherr dem Beamten seinerseits die Gewährung einer gesicherten materiellen Existenz und Fürsorge. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Zeit nach Eintritt in den Ruhestand, da das Beamtenverhältnis grundsätzlich auf Lebenszeit ausgerichtet ist.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer. Ob es sich hierbei um eine sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn z.B. bei Angestellten oder um eine Besoldung bei Beamten handelt, ist unmaßgeblich. Natürlich ist es so, dass bei höherem Arbeitslohn auch höhere Steuern anfallen. Dies hat seine Ursache insbesondere in dem progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarif, von dem alle Arbeitnehmer betroffen sind, gleich ob bspw. Angestellter, Beamter, Selbständiger, Rentner oder Pensionär. Eine Benachteiligung von sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn vermag ich dabei nicht zu erkennen.

Die sich bei der Lohnsteuer bei Angestellten und Beamten ergebenden Unterschiede resultieren aus der Höhe der Vorsorgepauschale, die im Lohnsteuerabzugsverfahren automatisch berücksichtigt wird. Die Vorsorgepauschale bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist hier wegen der zu berücksichtigenden Rentenversicherungsbeiträge höher und die Lohnsteuer damit bei gleicher Höhe des Arbeitslohn niedriger.

Zudem ist zu beachten, dass das System der Beamtenversorgung verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip folgt als die gesetzliche Rentenversicherung. Während die gesetzliche Rentenversicherung überwiegend durch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu entrichtenden Beiträgen finanziert wird, ist die steuerfinanzierte Beamtenversorgung als spezielles Alterssicherungssystem der Beamten aufgrund der eingangs genannten Begründung für beide Seiten grundsätzlich beitragsfrei.

Beamtinnen und Beamte leisten dennoch einen Beitrag zu ihrer Altersversorgung. Im beamtenrechtlichen System mit seiner Einheit von Besoldung und Versorgung werden die Versorgungskosten bereits bei der Festsetzung von Höhe und Struktur der Gehälter berücksichtigt und zwar auch bei den regelmäßigen Anpassungen. Die Beamten sind damit mittelbar an ihren Versorgungskosten beteiligt. Mit der Einführung einer Versorgungsrücklage wurde das System der Beamtenversorgung beim Bund um Elemente der so genannten Kapitaldeckung ergänzt.

Die Rücklage soll ab dem Jahr 2018 dazu beitragen, die Aufwendungen für die Beamtenversorgung zu finanzieren und die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Zusätzlich werden für alle Beamten, die seit dem 1. Januar 2007 beim Bund neu eingestellt werden, Beträge in einen auf Dauer angelegten Versorgungsfonds eingezahlt. Damit wird die Beamtenversorgung des Bundes schrittweise auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Die Versorgungsausgaben für die seit dem 1. Januar 2007 eingestellten Beamten sollen ab dem Jahr 2020 vollständig aus diesem Fonds gezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf gerne über das Bundesinnenministerium: https://www.bmi.bund.de/cln_156/DE/Service/BuergerService/buergerservice_kontakt_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble