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Wolfgang Schäuble
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Wolfgang R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schäuble,

sollte angesichts des Einsatzes von Überwachungsdrohnen in Gorleben ( http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/1/0,3672,8133025,00.html ) nicht allen das Material zugänglich gemacht werden, dass nicht nur gegen Demonstranten sondern auch gegen Polizisten vorgegangen werden könnte, die sich gegen das Recht verhalten?
Was halten Sie von einer Kennzeichnungspflicht (Nummer) für Polizeibeamte?

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reebe,

der Einsatz der Überwachungsdrohnen in Gorleben diente ausschließlich der Dokumentation des Polizeieinsatzes. Mit einer Digitalkamera sind Bilder von polizeilichen Maßnahmen, nicht aber vom Demonstrationsgeschehen, aufgenommen worden. Der Einsatz hat die rechtliche Voraussetzung, die Drohne nicht über Menschenmengen einzusetzen, nach meinem Kenntnisstand eingehalten. Zufällig aufgenommene Personen sind nur schemenhaft dargestellt und somit nicht identifizierbar. Für nähere Angaben wenden Sie sich bitte an das für den Einsatz zuständige Innenministerium des Landes Niedersachsen.

Polizeibeamte des Bundes sind grundsätzlich verpflichtet, den von ihren Amtshandlungen betroffenen Personen ihren Namen, ihre Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen, sofern dadurch der Zweck der polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird. Soweit es aus den Gründen der Eigensicherung erforderlich ist, können sie sich auf die Mitteilung der Dienstausweisnummer beschränken, die eine nachträgliche Identifizierung ermöglicht. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern hat sich diese Regelung in der polizeilichen Praxis bewährt und wurde in Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und dem Schutzbedürfnis der Polizisten sowie der Fürsorgepflicht des Dienstherrn getroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble