Frage an Wolfgang Schäuble von Berend B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Dr. Schäuble,
die angekündigten Steuererhöhungen auf Tabak habe ich ohne Überraschung vernommen. Es scheint mir schließlich sozialer, Genußmittel hoch zu besteuern als Waren des notwendigen Grundbedarfs. Zwar bin ich schon seit vielen Jahren wieder Nichtraucher, trotzdem frage ich mich bei dieser wiederum eklatanten Erhöhung der Tabaksteuer, wieviel der anfallenden Steuereinnahmen dem Gesundheitssytem tatsächlich zukommt und ob diese "Zuwendungen" ausreichen den durch Rauchen entstehenden Mehraufwand zu kompensieren.
Ich wünsche Ihnen gute Besserung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Baalmann,
gemäß den haushaltsrechtlichen Grundlagen unterliegt die Tabaksteuer keiner Zweckbindung, sondern fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt ein. Nur so kann der Staat seine Einnahmen effizient verwalten und Ausgaben dort priorisieren, wo sie am nötigsten oder am nützlichsten sind. Darunter fallen auch die steuerfinanzierten Ausgaben des Bundes im Gesundheitssystem, die durch die Tabaksteuer mitfinanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble