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Frage von Werner K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Werner K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Finanzminister

Ganz besonders in Mittelfranken leben derzeit über 50000 US-Bürger als Angehörige der Gaststreitkräfte und deren ziviles Gefolge faktisch steuerfrei.
Die zoll- und steuerfreie Eigenversorgung der US-Streitkräfte und alle sonstigen Privilegien wie die Mehrwertsteuer-Erstattung bei Einkäufen von US-Kunden in einheimischen Geschäften oder der steuerfreie Betrieb privater US-Kraftfahrzeuge wurden im NATO-Truppenstatut / NTS von 19. Juni 1951 und im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut / ZA-NTS vom 3. August 1959 festgelegt.
Solche Privilegien aus der Besatzungszeit wurden mit den 2+4-Verträgen zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung leider nicht abgeschafft, über 50000 US-Bürger (genaue Zahlen gibt es nicht, da US-Bürger in der Bundesrepublik Dank der übertriebenen Sicherheitsforderungen aus Amerika nicht polizeilich gemeldet werden dürfen) und US-Soldaten genießen dies.
Zu diesen Privilegien gehören:
Mehrwertsteuerbefreiung bzw. Rückvergütung bei Einkäufen in deutschen Geschäften Steuerfreies Tanken auch außerhalb der US-eigenen Tankstellen) Keine Kraftfahrzeugsteuer – und das bei meist großvolumigen Autos im Stile des „Way of Live“. (Inzwischen fahren viele hochmotorisierte Fahrzeuge des zivilen Gefolges mit bundesdeutschen Kennzeichen - geheim und trotzdem erkennbar - weiterhin KFZ-steuerbefreit durch unsere Lande. Sehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_der_US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland ) Keine Hundesteuer.
Hausbesitzer, die privat an US-Angehörige vermieten, dürfen US-Mieter den Gemeinden nicht melden, dadurch fehlt es an sogenannten Schlüsselzuweisungen die dann den Gemeinden fehlen.
Viele private Vermieter melden dann solche Mieteinnahmen auch nicht dem Finanzamt. Meine Fragen an Sie: Was können Sie, was kann die Bundesrepublik tun, um die US-ARMY daran zu beteiligen, unsere Finanzlöcher kleiner werden zu lassen? Wäre hier nicht die Kündigung solcher Passagen des NATO-Truppenstatuts überfällig?

Werner Kopper

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Sehr geehrter Herr Kopper,

für den Aufenthalt von NATO-Streitkräften auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten und für die Gewährung der Zoll- und Steuerbefreiungen für in Deutschland stationierte Streitkräfte sind das NATO-Truppenstatut (NTS) und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) die völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen.

Das darauf aufsetzende nationale Truppenzollgesetz und die Truppenzollverordnung, die erst im letzten Jahr neu gefasst wurden, dienen der zollamtlichen Überwachung von Waren, die von den ausländischen Streitkräften und ihren Mitgliedern abgabenbegünstigt bezogen werden. Sie stellen sicher, dass nur die völkerrechtlichen Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können, wie zum Beispiel die abgabenfreie Lieferung von Energieerzeugnissen (u. a. Kraftstoff wie Benzin oder Diesel) oder die Kfz-Steuerbefreiung bei Dienstkraftfahrzeugen und privaten Fahrzeugen für Mitglieder der Truppe sowie des zivilen Gefolges und deren Angehörige.

Diese zoll- und steuerrechtlichen Vergünstigungen des Artikels XI NTS und der Artikel 65 bis 67 des ZA-NTS können als Bestandteil des Völkerrechts nicht einseitig von der Bundesrepublik Deutschland geändert werden. Deshalb kann auf diesem Weg auch kein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen erwartet werden.

Es ist jedoch festzustellen, dass Deutschland auch vom NATO-Truppenstatut profitiert, da die ausländischen Streitkräfte einen Großteil der Waren von der deutschen Wirtschaft beziehen. Insbesondere strukturschwache Regionen haben Vorteile durch die Präsenz der Stationierungsstreitkräfte. So beschäftigen z.B. die US Streitkräfte in Deutschland einige tausend deutsche Arbeitnehmer und investieren in die von ihnen genutzten Liegenschaften. US-Soldaten und Angehörige des zivilen Gefolges sind darüber hinaus Konsumenten und generieren so Mehreinnahmen. Für mich überwiegen deshalb die mit der Stationierung verbundenen Vorteile.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble