Frage an Wolfgang Schäuble von Oliver H. bezüglich Verkehr
Verkauf von Uferwegen
Sehr geehrter Hr. Dr. Schäuble,
laut Zeitungsberichten haben Sie sich Ende Juli in einem Schreiben an Ministerpräsident Platzeck für einen meistbietenden Verkauf von ehemaligen Postenwege der DDR-Grenztruppen (Uferwege) aus Bundesbesitz am Griebnitzsee ausgesprochen.
Laut Zitat schrieben Sie „Nach meinem Verständnis ist es ... gerade die Erzielung des vollen Marktwertes, die bei der Veräußerung entbehrlicher Bundesgrundstücke dem Allgemeinwohl und Allgemeinnutzen am meisten dient.“ Die Mehreinnahmen kämen „allen Steuerzahlern und damit auch den öffentlichen Händen zugute“.
Der Bund wollte, anders als bisher, der Gemeinde trotz öffentlichen Interesses die Grundstücke am Uferweg nicht zum Verkehrswert überlassen.
Als Einwohner des Ortes Groß Glienicke, in dem ähnliche Uferwegssperrungen bestehen, frage ich mich nun, wie Sie die Worte "Allgemeinwohl" und "Allgemeinnutzen" eigentlich definieren.
Mein Verständnis von "Allgemeinwohl" kann ich nicht mit der Tatsache in Einklang bringen, dass die öffentliche Nutzung von relevanten (Erholungs-)Flächen zugunsten höherer Verkaufspreise geopfert wird. Auch der Ausschluss der ortsansässigen Bevölkerung von elementaren Ortsbestandteile wie ein Seeufer klingt für mich nicht nach "Allgemeinwohl".
Als "Allgemeinnutzen" kann ich nur eine einmalige Mehreinnahme (über dem Verkehrswert) erkennen, die dem Bund zufliesst. Der Nachteil ist aber lokal und dauerhaft.
Die Verfahrensweise am Griebnitzsee wird massiven Einfluß auf weitere Fälle haben. Die Kosten durch z.B. juristische Streitigkeiten der Kommunen/Städte mit Eigentümern und potentiellen Anrainer schmälern natürlich nicht den "Nutzen" des Bundes. Die Nachteile der Bevölkerung werden auch nicht in Euro bewertet.
Am Beispiel des Griebnitzsees macht sich das "Allgemeinwohl" also an derzeit an einer Preisdifferenz von ~ 1 Mio. EUR fest.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Definition näher bringen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Heise