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Frage von Wilfried M. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

da Sie auch Rechtsanwalt sind und damit Normadressat des § 203 Strafgesetzbuch, der die unbefugte Verletzung von Privat-/ Geschäftsgeheimnissen unter Strafe stellt, hätte ich auch von Ihnen gern folgendes zum Thema "Drittgeheimnisse" gewußt:

Soll ein Jugendamtsmitarbeiter (Sozialpädagoge) straffrei bleiben, wenn er in einem "Bericht", den er in Erfüllung seiner Aufgaben (§§ 17, 50, 63 ff SGB VIII) in einem Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren an das Gericht versendet, auch über Privat- oder auch Geschäftsgeheimnisse der Person A berichtet, welche ihm nur Person B in einem Gespräch anvertraut oder durch Zuschieben eines Notizzettels bekannt gemacht hat ohne daß A den Soz.Päd. - im Sinne des informierten Einverständnisses - von der Schweigepflicht entbunden hat?

Von den bisher hier befragten MdB sind die Herren Geis (1) und Gysi (2) offenbar nicht dafür, Person B aus o.g. Beispiel die alleinige Offenbarungsbefugnis zukommen zu lassen, doch lese ich immer wieder, daß die Frage - neuerdings wohl seit ein paar Jahren - "umstritten" ist.

Paßt zu Art. 103 Abs. 2 GG, wenn die so wichtige Frage der wirksamen Offenbarungsbefugnis neuerdings für "umstritten" erklärt wird?

Wissen Sie, was es für unsere Gesellschaft bedeutet, wenn - wie von Frau Zypries sinngemäß geäußert- B sich vorwerfen lassen muß, daß er A früher - als Freund, Geliebter - Geheimnisse anvertraute und deshalb nun nicht mit dem1 Vertrauensschutz durch den Schweigepflichtigen rechnen kann, da er für den nur "Dritter" ist (3)?
Es würde bedeuten, daß wir keinem mehr trauen, schlimmer als unter der Stasi, Herr Minister.

Ist das nicht Scientology- Kapitalismus?

Mit frdl. Gruß
W. M.
Justizkontrolle/Scientologyabwehr Deutschland

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f244854.html#q244854
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-575-37585--f239281.html#q239281
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f236877.html#q236877

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißner,

da ich mich derzeit hauptsächlich mit haushalts- und finanzpolitischen Themen befasse und Sie bereits die einschlägigen Fachpolitiker zum Thema "Drittgeheimisse" im Rahmen des § 203 StGB kontaktiert haben, gehe ich davon aus, dass Sie umfassende Informationen zu Ihren Fragen erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble