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Frage von Erik W. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Erik W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

aus beiliegendem Interview des Herrn Ambühl (Schweizer Staatssekretär) ergibt sich, dass die Schweiz nach wie vor bestrebt ist, Steuerhinterziehung (auch und vor allem zum Schaden Deutschlands) offiziell zu fördern (Zitat: Was heisst das? [Frage, ob Steuerhinterziehung als eine Vortat zur Geldwäsche zu gelten hat]
Die Staaten werden einen gewissen Spielraum in der Definition der Vortat haben Insbesondere ist es dadurch möglich, dass nur schwere Steuerdelikte unter die Kategorie «tax crimes» fallen." http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/mehr_gestaltungsmoeglichkeiten_im_bilateralen_weg_1.7282777.html

Leider muss ich feststellen, dass die US-amerikanische IRS ganz offensichtlich deutlich effizienter als z.B. das deutsche Finanzministerium arbeitet, nachdem die Schweizer bei den US-Amerikaner froh waren, dass Sie deren eigenes Rechtssystem derart aushebeln konnten, dass sie die Daten von 4500 US-Amerikanern ausliefern durften http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/powerplay_um_ubs-vertrag_in_heisser_phase_1.5965238.html .

Meine Frage an Sie lautet, weshalb wir als Staat Deutschland uns von den Schweizern nach wie vor beklauen lassen müssen. Sehen Sie Deutschland in einer Machtposition, wie z.B. Chile, Bangladesh und Ghana, denen nach wie vor ein OECD-konformes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von der Schweiz verweigert wird ( http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/warten_auf_das_doppelbesteuerungsabkommen_mit_den_usa_1.3642342.html ) ? Deutschland soll zwar gnädigerweise von der Schweiz ein OECD-konformes DBA bekommen, gleichzeitig spekuliert man in der Schweiz aber darauf, dass sich das neue DBA ja trotzdem noch ganz gut dazu eignet, dass Deutsche mit der willigen Hilfe der Schweiz Steuern, die Deutschland zustehen würden, zu hinterziehen http://www.nzz.ch/finanzen/nachrichten/was_rein_muss_ins_doppelbesteuerungsabkommen_1.2763887.html.

Mit freundlichen Grüßen

Erik Wille

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Sehr geehrter Herr Wille,

die Zusammenarbeit der Bundesrepublik mit unseren Schweizer Nachbarn ist auch in Steuerfragen sehr eng. Aktuell wird am Revisionsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz gearbeitet. Bereits im März dieses Jahres habe ich den Entwurf am Rande eines Treffens mit dem schweizerischen Finanzministers Merz paraphiert. Eine Unterzeichnung wird nach der rechts- und vertragsförmlichen Prüfung des Entwurftextes noch in diesem Jahr angestrebt.

Im Revisionsprotokoll wurden einige Vorschriften des bestehenden Abkommens aus dem Jahr 1971 überarbeitet, insbesondere die Anpassung der Informationsaustauschklausel in Art. 27 des Abkommens an den OECD-Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen. Dies hat der Schweizer Bundesrat am 13. März 2009 akzeptiert. Der OECD-Standard verpflichtet dazu, auf Ersuchen Informationen (einschließlich Bankinformationen) zu übermitteln, die für die Besteuerung im ersuchenden Staat "voraussichtlich erheblich sind". Der Verdacht einer Steuerstraftat (wie z.B. einer Steuerhinterziehung) muss hierzu nicht dargelegt werden. Es ist international üblich, dass Einzelheiten zum Revisionsprotokoll erst nach der Unterzeichnung veröffentlicht werden.

Zur Besteuerung bisher unversteuerter Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz werden vertrauliche Sondierungsgespräche geführt. Sie sind noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble