Frage an Wolfgang Schäuble von Constantin K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
am Dienstag, den 27.07. wurde vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube, und dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, in einer Pressekonferenz erklärt, der Bau der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm werde 865 Millionen Euro teurer als bisher geplant.
Dazu habe ich zwai Fragen an Sie:
a) Der Finanzierungsanteil des Landes BW ist auf 950 Millionen Euro begrenzt, es ist demnach nicht an den Kostensteigerungen beteiligt. Die DB AG beteiligt sich gar nicht an den Kosten der Neubaustrecke. Warum sind nicht Sie als Bundesfinanzminister gemeinsam mit Ihrem Kabinettskollegen Peter Ramsauer vor die Presse getreten?
b) Wie erwähnt ist die Bundesrepublik Deutschland alleiniger Träger der Mehrkosten von derzeit 865 Millionen Euro. Abzüglich der bisher gewährten Förderung durch die EU von 101 Millionen entfallen damit 1,839 Milliarden statt 974 Millionen auf die BRD. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 89% Prozent für ein Projekt, dessen Kosten-Nutzen-Verhältnis sich bisher schon sehr zweifelhaft darstellte. Können Sie dies verantworten, während in vielen anderen Bereichen Kürzungen und Streichungen durchgesetzt werden?
Besten Dank und freundliche Grüße aus Stuttgart
Constantin Kiderlen
Sehr geehrter Herr Kiderlen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juli 2010 zur Neubaustrecke Wendlingen - Ulm. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur des Bundes - hier der Schienenverkehrsinfrastruktur - vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) betreut werden. Die Vorhaben zum Aus - und Neubau der Schienenwege des Bundes sind in einem parlamentarisch beschlossenen Bedarfsplan zusammengestellt, werden anschließend priorisiert und entsprechend den rechtlichen Verpflichtungen und den finanziellen Möglichkeiten des Bundes umgesetzt.
Im Bundeshaushalt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung wird auch für diese Maßnahmen der finanzielle Gesamtrahmen vom Bundeskabinett gesetzt. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann Bedarfsplanmaßnahmen in diesem Rahmen realisieren.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Kostenplanungen zur Neubaustrecke Wendlingen - Ulm, für die der Bund die Finanzierung ab 2016 sicherstellt, prüfen. Dabei werden die Auswirkungen von Kostenabweichungen, die innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtrahmens bewältigt werden müssen, analysiert.
Zusammenhänge mit den von Ihnen angeführten Konsolidierungsmaßnahmen im Bundeshaushalt, die aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen unvermeidlich sind, bestehen keine. Die Maßnahmen wurden und werden nicht für die Finanzierung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm ergriffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble